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Die SPD und ihr Kanzlerkandidat

(04.03.2017, 09:32)Martin schrieb:  So wie die SPD derzeit in sozialen Superlativen schwelgt, darf man in spätestens 3 Wochen ein Versprechen über ein BGE in Höhe von mindestens 3000 Euro pro Monat erwarten (natürlich Netto).

Martin

Das glaube ich nicht. Sie übertreiben. Bzw. machenSie in dem Maße, in dem Sie Trump hochjubeln halt die Sozialdemokraten schlecht.
In diesen Gegensatzpaar,wird's immer noch lächerlicher.

Die neuen Vorschläge von Schulz eignen sich für den 1. April.

(04.03.2017, 09:52)_solon_ schrieb:  Die neuen Vorschläge von Schulz eignen sich für den 1. April.

Wenn Sie das finden, müssen diese echt gut sein.

[Video: https://www.facebook.com/ManuelCampaCamp...437889306/ ]

Martin Schulz beim Training. Chuck Norris hatte 5 Minuten früher erschöpft aufgegeben.

Martin

(04.03.2017, 09:32)Martin schrieb:  So wie die SPD derzeit in sozialen Superlativen schwelgt, darf man in spätestens 3 Wochen ein Versprechen über ein BGE in Höhe von mindestens 3000 Euro pro Monat erwarten (natürlich Netto). Tatsächlich ist die Verlängerung des ALG1 in Kombination mit Weiterbildung eine gute Idee, jedoch sollte für jeden mit gesundem Menschenverstand klar sein, dass die SPD das so weder umsetzen kann noch tatsächlich will. Die wollen Stimmen für die bevorstehende Wahl, face it.

Martin

und es wurde der Eindruck vermittelt das jetzt eine Weiterbildung voll auf die Zeit gerechnet wird. Wieder ein Pacebo wenn man sich die heute gültigen Fakten ansieht. Eine Weiterbildung wird zur Hälfte der Zeit angerechnet.
Zitat:Wer zum Beispiel bislang Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld I hat, könnte so künftig auf eine Bezugsdauer von maximal 48 Monaten kommen.
Quelle 


SGB 3 

(04.03.2017, 10:00)TomTinte schrieb:  und es wurde der Eindruck vermittelt das jetzt eine Weiterbildung voll auf die Zeit gerechnet wird. Wieder ein Pacebo wenn man sich die heute gültigen Fakten ansieht. Eine Weiterbildung wird zur Hälfte der Zeit angerechnet.

In diesem Thema bin ich nicht so tief drin. Was heißt das konkret? Wenn einer eine 6 monatige Weiterbildung absolviert, wird das nur als 3 monatige ALG1-Bezugsdauer angerechnet?

Martin

(04.03.2017, 10:06)Martin schrieb:  In diesem Thema bin ich nicht so tief drin. Was heißt das konkret? Wenn einer eine 6 monatige Weiterbildung absolviert, wird das nur als 3 monatige ALG1-Bezugsdauer angerechnet?

Martin

Ja so ist meines Wissen die gesetzliche Regelung.

Sicherlich gibt es noch Ausnahmen von der Regel.

(04.03.2017, 10:00)TomTinte schrieb:  
Zitat: schrieb:Wer zum Beispiel bislang Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld I hat, könnte so künftig auf eine Bezugsdauer von maximal 48 Monaten kommen.
Quelle 

und es wurde der Eindruck vermittelt das jetzt eine Weiterbildung voll auf die Zeit gerechnet wird. Wieder ein Pacebo wenn man sich die heute gültigen Fakten ansieht. Eine Weiterbildung wird zur Hälfte der Zeit angerechnet.


SGB 3 

Was ist das wieder für ein konstruierter Fall in der Presse?
Erst ab 58 hat man Anspruch auf 24 Monate ALG I. Ich bin davon überzeugt, dass es keinen einzigen Fall in der BRD gibt,
dass jemand in diesem Alter noch eine 2-jährige Weiterbildung finanziert bekommt, die zwischen 58 bis 60 J. beginnt.
Dann ist er nach Abschluss knapp vorm Rentenalter. Huh

Auch bei wesentlich jüngeren Arbeitslosen ist es die absolute Ausnahme, dass jemand eine 2-jährige Aus/Weiterbildung finanziert bekommt, die vielleicht sogar Sinn macht. Eher werden die Leute 4 x für 3 oder 6 Monate in unsinnige Bewerbungstrainings o.ä. geschickt.

Nichtsdestotrotz habe ich nichts dagegen, wenn die Zeit der Weiterbildung gar nicht auf das ALG I angerechnet wird.

Stay cool @all.
Bis jetzt ist alles nur ein Gedanke. Und der ist bei uns, sofern er nicht von rechts kommt, frei.

[Video: https://youtu.be/TVfTDy3WAQM ]
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