14.08.2019, 21:51
(14.08.2019, 17:31)UglyWinner schrieb: Kann man tatsächlich als "Privatmensch" eine ihm gehörige Wohnung als Sozialwohnung anbieten (natürlich muß das "Amt" mitspielen)?
Hmmm - da müsste man mal überlegen, wie z.B. Wohnungen in schlechten Lagen ...
Weiß ich nicht, ob man das nach Gutdünken entscheiden bzw. beantragen kann.
Aber eines weiß ich: Die "Neue Heimat", das gewerkschaftseigene Wohnungsbauunternehmen ist ja mal pleite gegangen. Und dem gehörten jede Menge Sozialwohnungen. U.a. auch welche in SMÜ, die sog. "Neue-Heimat-Siedlung" gleich bei der Leonhard-Wagner-Schule. Und eine dieser Wohnungen hat sich mein Vater mal als Anlageobjekt gekauft. Und da war eben noch für zehn Jahre oder so Sozialbindung drauf.
Die erste Mieterin, die "mitgekauft" wurde, hat keine Probleme gemacht. Die war nämlich so gut wie nie da, hat immer pünktlich überwiesen und verbrachte ihre Zeit hauptsächlich auf einem Campingplatz am Plansee. Allerdings hat sich dann mal ein anderer Dauercamper gewundert, warum bei der seit drei Tagen die Außenbeleuchtung brennt und sie schon genauso lange regungslos mit einem Buch auf dem Schoß in ihrem Liegestuhl lag. Ganz einfach: Sie war an einem Gehirnschlag gestorben.
Und dann mietete das ein Typ, unglaublich fett, so ca. 150 kg Körpergewicht bei kaum 1,70 Körpergröße, der nur auf Krücken zum Einkaufen laufen konnte, weil seine Knie aufgrund des viel zu hohen Körpergewichts völlig kaputt waren. Da kaufte er dann einen Riesenkarton Knabberzeugs und stellte den links vom Fernsehsessel hin. Den Abfall schmiss er in einen Karton rechts neben dem Sessel. Und wenn der Abfallkarton voll war, auch sonstwohin.
Und er hat eben nicht bezahlt. Wir mussten dann eine Räumungsklage anstrengen, um den Typen da rauszukriegen. So mit allem drum und dran. Der Gerichtsvollzieher, der Schlüsseldienst, die Polizei, alle waren da, als das Urteil vollstreckt werden sollte, und haben ihn nach draußen verbracht. Da stand er dann und jammerte. "Wo soll ich denn nun hin?" "Keine Ahnung", sagte der Polizist, "aber auf jeden Fall nicht zurück in diese Wohnung". Dann hat er sich ein Taxi gerufen. Und das letzte, was ich von ihm gehört habe, war, wie er zum Taxifahrer sagte "Fahren Sie mich nach Augsburg zur Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage". Also zu den Mormonen.
Nein, nicht ganz das letzte. Ein paar Wochen später war ich zufällig nochmal in SMÜ. Und da habe ich ihn an einer Bushaltestelle warten gesehen. Er war also wieder zurückgekommen und schien dort doch wieder irgendwo Unterschlupf gefunden zu haben. Hat mich aber nicht weiter intertessiert. Hauptsache er war raus aus der Wohnung. Eine Menge Schulden hat er uns natürlich hinterlassen. Und man kann sich dann natürlich gegen so einen auch problemlos einen 30 Jahre lang gültigen vollstreckbaren Titel besorgen. Kostet halt was beim Gericht. Aber der hatte nichts und kommt (falls er noch lebt, was ich eher für unwahrscheinlich halte) sehr wahrscheinlich nie wieder zu was. Außer er gewinnt zufällig im Lotto. Aber dann musst du als Gläubiger das erst mal mitkriegen, um ihm dann den Gerichtsvollzieher auf den Hals zu hetzen. Du müsstest ihn also überwachen, aber wie? Also besser Schwamm drüber, auf das Geld verzichten und sich freuen, dass man den losgeworden ist.
Er hätte uns das nämlich noch viel schwerer machen können, aber das hatte er intellektuell nicht drauf. Wenn du nämlich z.B. drei Monatsmieten schuldig bist, hast aber nur das Geld für eine, dann darfst du nie die eine Miete einfach so mit dem Betreff "Miete" überweisen. Dann wird das nämlich auf die neueste Forderung verrechnet und das Mahnverfahren läuft weiter. Du musst auf die älteste der offenen Mieten zahlen und das im Verwendungszweck ausdrücklich angeben (z.B. "Miete Juni 2019", wenn du Juli und August nicht bezahlen kannst). Dann muss der Vermieter nämlich ein neues Mahnverfahren anfangen, das alte hat sich dann erledigt. So gewinnst du Zeit. Aber diesen und andere Tricks kannte der zum Glück nicht.
Die Wohnung war dann in einem fürchterlichen Zustand. Meine Mutter hat erstmal geheult, als sie das gesehen hat. Aber es hat dann doch nur zwei oder drei Tage gedauert, sie mit vereinten Kräften einigermaßen wieder in Ordnung zu bringen.
Mit sowas muss man aber beim Vermieten immer rechnen, das ist nicht unbedingt ein Sozialwohnungsproblem. Mietnomaden gibt es in jeder Preislage und mit oder ohne Wohnberechtigungsschein.