05.04.2018, 08:52
Im Mai soll ein neues bayerisches Polizeigesetz beschlossen werden.
Die bayerische Polizei darf dann folgendes:
Benjamin Franklin :
Wer wesentliche Freiheit aufgeben kann um eine geringfügige bloß jeweilige Sicherheit zu bewirken, verdient weder Freiheit, noch Sicherheit.
Die bayerische Polizei darf dann folgendes:
Zitat:Das darf die Polizei künftig bereits bei „drohender Gefahr“:
Was die bayerische Polizei bislang nur bei Anhaltspunkten für eine konkret fassbar und benennbare Straftat durfte, darf sie künftig schon bei „drohender Gefahr“. Beispielsweise:
- Telefone abhören
- Daten auslesen
- Jemanden vorladen
- Sachen sicherstellen
- Nach jemandem fahnden
- Einen verdeckten Ermittler gegen jemanden einsetzen
- Informationen mit anderen Behörden austauschen
Unter dem Punkt „Ergänzung polizeilicher Befugnisnormen“ im Gesetzesvorschlag plant die CSU, der Polizei noch weitere Kompetenzen zuzuschreiben:
- präventivpolizeiliche Postsicherstellung
- präventive DNA-Nutzung: Damit darf die Polizei DNA-Spuren auf Geschlecht, Haar-, Augen- und Hautfarbe analysieren und diese Infos zur Fahndung nutzen
- Durchsuchung von Daten in der Cloud
- Einsatz von Bodycams bei großen oder unübersichtlichen Ansammlungen: Kamerasysteme sollen außerdem unter strengen Voraussetzungen auch in Wohnungen installiert werden können – nicht zur Überwachung der Wohnung , sondern ausschließlich zur Abwehr einer „dringenden Gefahr für Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person“.
https://www.focus.de/politik/deutschland...12996.html
Benjamin Franklin :
Wer wesentliche Freiheit aufgeben kann um eine geringfügige bloß jeweilige Sicherheit zu bewirken, verdient weder Freiheit, noch Sicherheit.