29.12.2017, 16:01
(29.12.2017, 15:19)Klartexter schrieb: https://www.anwalt.org/mord/
Falsche Baustelle, da zu allgemein. Das da ist detaillierter:
Zitat:Die Frage des Maßstabs der Bewertung der Niedrigkeit eines Beweggrunds ist in Rechtsprechung und Literatur explizit vor allem thematisiert worden, wenn es um Tötungen aus fremdkulturellen Wertvorstellungen ging ("Ehrenmord", "Blutrache"). Das ist merkwürdig; denn diese Frage stellt sich selbstverständlich stets, wenn eine vorsätzliche Tötungshandlung unter § 211 StGB subsumiert wird.
(...)
Grenzwertig mag insofern etwa sein, wenn ein Mann eine Frau tötet (oder umgekehrt), weil – nachdem beide willentlich eine länger währende und ernsthafte Beziehung mit Exklusivitätsversprechen eingegangen waren – der andere heimlich etwa sexuelle Beziehungen mit anderen aufnimmt und so begründetes Vertrauen erheblich enttäuscht. Hier zeigt die Maxime einerseits zwar den überheblich erscheinenden Besitzanspruch des Täters; andererseits ist dieser Besitzanspruch jedoch nicht rein subjektiv gesetzt, sondern beruht auf einem frei abgegebenen (ggf. konkludenten) Versprechen des Opfers gegenüber dem Täter, dessen Inhalt für den späteren Täter selbst verhaltensbestimmend war und ein besonderes Vertrauen auslöste.
Quelle (mit weiteren Überlegungen zum "Ehrenmord"): HRR Strafrecht
Das wird in der Tat zu klären sein, ob das niedrige Beweggründe waren. Nach allem, was man bisher weiß, muss man sie zumindest in Betracht ziehen. Und normalerweise ist es der Brauch, dass die Staatsanwaltschaft dem Tatverdächtigen den schlimmsten denkbaren Vorwurf macht, der Verteidiger den am wenigsten schlimmen und das Gericht entscheidet dann, welcher Ansicht es mehr zuneigt.
Wir machen mal ein Gedankenexperiment und drehen die Geschichte um. Die beiden laufen sich im Drogeriemarkt "zufällig" über den Weg. Nur hat jetzt sie das Messer dabei. Sie geraten in Streit, und sie sticht ihn ab. Aber hallo! Der Staatsschutz würde wegen einem fremdenfeindlichen, vermutlich rassistisch motivierten Tötungsdelikt ermitteln. Dreimal darfst du raten, wegen welchem. Hinweis: Totschlag wäre es nicht.