28.11.2017, 12:39
(28.11.2017, 08:54)Martin schrieb: Dem Gericht ist wohl kein Vorwurf zu machen, das hat sich sicher an das Gesetz gehalten. Doch dieses Beispiel zeigt auch, dass die Gesetze mitunter einer Überarbeitung bedürfen. Eine Bewährungsstrafe bekommt man m. W. auch schon für wiederholtes Schwarzfahren. Die gleiche Strafe gibt es offenbar, wenn man Millionen aus der Insolvenzmasse hinterzieht und zehntausende Angestellte auf die Straße setzt. Finde ich nicht richtig.
Nicht nur zur Bewährung. Ich kannte sogar mal eine, die drei Monate (glaub ich) deshalb eingesessen ist. Die hat's aber auch wirklich vorsätzlich herbeigeführt. Sämtliche Kontrollettis kannten schon längst ihr Gesicht, und trotzdem hatte sie nie ein Ticket. Und wenn man dann die Geldstrafe nicht bezahlen kann, gibt es eine Ersatzfreiheitsstrafe.
In Berlin z.B. ist das inzwischen ein echtes Problem.
Zitat:Wegen „Erschleichens von Leistungen“, wie es im Strafgesetzbuch heißt, sitzt derzeit zum Beispiel etwa jeder siebte Häftling in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee ein. Am gestrigen Donnerstag waren es 68 von insgesamt 463 Gefangenen. Außer Schwarzfahrern sind darunter aber auch Fälle, bei denen sich jemand beim Besuch eines Schwimmbades oder bei einer Veranstaltung an den Ordnungskräften vorbeischmuggeln wollte, ohne zu bezahlen.
Quelle: BZ
Deshalb wollen verschiedene Politiker ja auch das Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit herabstufen .