15.09.2017, 09:41
(15.09.2017, 09:34)Sophie schrieb: (Kiosk, Umkleiden etc)
Jetzt, wo du es sagst... Das wollte ich nämlich auch noch schreiben.
Das Urteil finde ich prinzipiell gut, aber beim Kiosk ist trotzdem ein Denkfehler drin. Den Kiosk betreibt die Gemeinde ja nicht selbst, sondern sie vergibt an einen privaten Betreiber eine Konzession. Und dafür kann sie dann vom Betreiber eine Gebühr verlangen.
Oder hast du schon mal einen Laden gesehen, wo vor dem Eingang der Grundstückseigentümer steht und von den Kunden, die in den Laden seines Mieters wollen, um einzukaufen, Eintrittsgeld verlangt? Das funktioniert nicht, weil dann die Kunden wegbleiben und der Ladenmieter auszieht. Muss es auch nicht. Er bezahlt ja Miete.
Jetzt soll man schon Geld ausgeben, nur um dann noch mehr Geld ausgeben zu können. Tsss.