24.08.2017, 12:54
Zitat:Bayerische Verfassung, Art. 141
(3) 1Der Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet. 2Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen. 3Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.
Gemerkt? Da steht nichts davon, dass die Gemeinde für den Naturgenuss Geld verlangen darf.
Genau das, das Eintrittsgeld* nämlich, ist aber der Knackpunkt. Die Gemeinde Garmisch-Partenkirchen verlangt Eintrittsgeld, und deshalb hat sie ein Problem mit der Versicherung, wenn sie die Klamm nachts offen lässt.
Und nein, das hat natürlich gar nichts damit zu tun, dass man dadurch Ein-Tages-Touren auf die Zugspitze unmöglich macht und so den Betrieb der Bergbahn ankurbeln will.
Link: SZ
Wenn eine Gemeinde ein Museum hinstellt, es mit Kunstwerken oder sonstigen Ausstellungsstücken bestückt und dann Eintritt verlangt, gut. Dann hat die Gemeinde etwas geleistet. Wenn sie eine Straßenbahn- oder Buslinie bereitstellt und dafür Fahrpreise verlangt, auch gut. Das kostet alles Geld.
Aber für "Gottes" freie Natur sollte niemand Eintritt verlangen dürfen, auch nicht die zuständige Gebietskörperschaft. Weil sie nämlich genau gar nichts dafür kann, dass da eine Schlucht ist. Und gerade bei Garmisch-Partenkirchen trifft es keine bedürftige Gemeinde. Die haben auch ohne diese Wegelagerei mehr als genug Geld.
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* 5 € für Erwachsene ohne Ermäßigung übrigens