10.03.2017, 20:52
(10.03.2017, 20:41)leopold schrieb: Ich kann nicht glauben, dass Sie das nicht verstehen wollen oder können. Sie glauben doch nicht im Ernst, dass Erdogan und seine Minister die Nazi-Äußerungen tatsächlich so meinen. Es geht nur um Provokation und den Versuch, einen Riesenstreit vom Zaun zu brechen, um entsprechende Aufmerksamkeit zu erzeugen. Und natürlich wären juristische Kniffe notwendig. Es war in der Vergangenheit in Deutschland völlig unüblich, solche Auftritte auf juristischem Wege zu verhindern.
Für mich gehören Sie schlicht zur Fraktion derer, die an einer Eskalation mit den entsprechenden Folgen interessiert sind. Das wundert mich auch gar nicht, wenn ich mir ansehe, in welcher politischen Gesellschaft Sie sich damit befinden: Linke, AfD, CSU - der linke und rechte Rand.
Solche Auftritte wie die der türkischen Minister und die begleitenden Töne ihres Chefs gab es auch noch nie.
Und nochmals nein. Es braucht keine juristischen Kniffe. Welchem Schreiberling sind Sie denn da wieder mal auf den Leim gegangen?
Was den letzten Abschnitt angeht:
Für mich gehören Sie schlicht zur Fraktion derer, die immer Schubladen für alles haben. Es langweilt.
PS: So sehen es die Verfassungsrichter
Zitat:Die Bundesregierung kann die heftig umstrittenen Wahlkampf -Auftritte türkischer Regierungsmitglieder in Deutschland verbieten. Das stellten die Richter des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts klar.
Im Rahmen einer abgewiesenen Verfassungsbeschwerde (Az.: 2 BvR 483/17) erklärten sie, dass weder das Grundgesetz noch das Völkerrecht ausländischen Staatsoberhäuptern und Regierungsmitgliedern einen Anspruch gebe, nach Deutschland zu reisen, um amtliche Funktionen auszuüben.