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Deutschland und die Energiekrise

(11.08.2023, 11:57)Klartexter schrieb:  Das ist aber nur eine Hälfte der Rechnung, Martin. Denn wenn produziert wird fließt weit mehr Geld wieder in die Staatskasse zurück. Abgesehen davon macht sich Deutschland auch ein Stück unabhängiger. Die Chipindustrie wird auch von anderen Ländern stark umworben, damit diese dort investiert. Hätte Deutschland nicht ein entsprechendes Angebot gemacht, dann hätte eben Ungarn oder ein anderes Land das Werk bekommen. Und hier wäre wieder gemeckert worden, dass Deutschland zu blöde sei, Zukunftstechnologie ins Land zu holen.

Der TSMC-Standort ist ein reiner Fertigungsstandort, wie es Fujitsu in Augsburg war. Der Gewinn selbst fließt in die Holding, bei Fujitsu war die in den Niederlanden, bei TSMC ist es Taiwan. Natürlich bleiben etwas Steuern da, wie z. B. die Einkommenssteuer der Angestellten. Gewinnabhängige Steuern (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer etc.) werden nicht oder kaum anfallen, da diese per Gewinnabführungsvertrag ins steuergünstige Ausland fließen. 

Bei den USA ist es etwas anderes, da dort auch die Holdings bzw. Hauptsitze im Land sind (Intel, Texas Instruments, Tesla etc.). Der Gewinn landet immer in den USA, egal wo die Werkbänke stehen. Hinzu kommt die steuerliche Besonderheit, dass bei inhabergeführten Unternehmen die Steuer grundsätzlich in den USA zu entrichten ist, sofern der Inhaber einen US-Pass hat. Zudem haben die USA aus der Corona-Krise gelernt und holen immer mehr Fertigungsstätten ins eigene Land, die sie in der Vergangenheit aus Kostengründen ins Ausland verlegt hatten.

Martin
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(11.08.2023, 15:08)Martin schrieb:  Der TSMC-Standort ist ein reiner Fertigungsstandort, wie es Fujitsu in Augsburg war. Der Gewinn selbst fließt in die Holding, bei Fujitsu war die in den Niederlanden, bei TSMC ist es Taiwan. Natürlich bleiben etwas Steuern da, wie z. B. die Einkommenssteuer der Angestellten. Gewinnabhängige Steuern (Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer etc.) werden nicht oder kaum anfallen, da diese per Gewinnabführungsvertrag ins steuergünstige Ausland fließen. 

Bei den USA ist es etwas anderes, da dort auch die Holdings bzw. Hauptsitze im Land sind (Intel, Texas Instruments, Tesla etc.). Der Gewinn landet immer in den USA, egal wo die Werkbänke stehen. Hinzu kommt die steuerliche Besonderheit, dass bei inhabergeführten Unternehmen die Steuer grundsätzlich in den USA zu entrichten ist, sofern der Inhaber einen US-Pass hat. Zudem haben die USA aus der Corona-Krise gelernt und holen immer mehr Fertigungsstätten ins eigene Land, die sie in der Vergangenheit aus Kostengründen ins Ausland verlegt hatten.

Martin

Ein "Gewinnabführungsvertrag" mindert keineswegs die Steuerlast eines in Deutschland produzierenden Unternehmens. So ein Vertrag regelt lediglich die Gewinnverwendung nach Steuern.
Der Gewinnverschiebung innerhalb von Konzernen zur Minimierung der Steuerlast hat die EU mittlerweile durch die Mindestbesteuerung und andere Maßnahmen enge Grenzen gesetzt.
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(11.08.2023, 15:32)Jochen schrieb:  Ein "Gewinnabführungsvertrag" mindert keineswegs die Steuerlast eines in Deutschland produzierenden Unternehmens. So ein Vertrag regelt lediglich die Gewinnverwendung nach Steuern.
Der Gewinnverschiebung innerhalb von Konzernen zur Minimierung der Steuerlast hat die EU mittlerweile durch die Mindestbesteuerung und andere Maßnahmen enge Grenzen gesetzt.

Falsch. Sie haben keine Ahnung und widersprechen schon alleine des Widersprechens wegen, so kommt es mir langsam vor.

Zitat:Bei einem Ergebnisabführungsvertrag handelt es sich um einen Unternehmensvertrag im Sinne der §§ 291 ff. AktG. Bei diesem verpflichtet sich ein Unternehmen seinen gesamten Gewinn an ein einziges anderes Unternehmen abzuführen. Der Abschluss eines solchen Ergebnisabführungsvertrages ist Voraussetzung sowohl für die körperschaftsteuerliche Organschaft im Sinne des §§ 14 ff. KStG als auch für die gewerbesteuerliche Organschaft gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG.

Der Organträger ist demnach dazu verpflichtet, die Ergebnisse zu versteuern.

Quelle: https://www.roedl.de/themen/stadtwerke-k...ertrag-bfh 

Fettung durch mich.

Alleine schon die Tatsache, dass die Holdings alle in Niedrigsteuergebieten und Steueroasen angesiedelt sind, zeigt, wo die Gewinne versteuert werden müssen.

Martin
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(11.08.2023, 15:43)Martin schrieb:  Falsch. Sie haben keine Ahnung und widersprechen schon alleine des Widersprechens wegen, so kommt es mir langsam vor.


Fettung durch mich.

Alleine schon die Tatsache, dass die Holdings alle in Niedrigsteuergebieten und Steueroasen angesiedelt sind, zeigt, wo die Gewinne versteuert werden müssen.

Martin

Ich bin kein Steuerexperte, aber ein Ergebnisabführungsvertrag ist lediglich eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen zwei Unternehmen.
Es ist kaum vorstellbar, dass dadurch so einfach das internationale Steuerrecht ausgehebelt werden könnte. Wozu bräuchte es dann noch all die Tricks mit überhöhten Lizenzgebühren, überhöhten konzerninternen Verrechnungen und Steueroasen, an denen die Steuerprüfer zu knabbern haben und die nun zunehmend verboten werden? Ich bin sicher, dass Sie da völlig falsch liegen. So einfach geht das nicht.

PS: Ich dachte, Sie sind ganztags unter Wasser.
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Die Sache ist gar nicht so kompliziert.
Bei einem gültigen Gewinnabführungsvertrag muß die empfangende Gesellschaft, auch Organträger genannt,
die empfangene Zahlung wie eine Gewinnausschüttung versteuern.
Anmerkung: im umgekehrten Fall muß der Organträger Verluste bei der anderen Gesellschaft ausgleichen.
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(11.08.2023, 17:40)Anonymous schrieb:  Die Sache ist gar nicht so kompliziert.
Bei einem gültigen Gewinnabführungsvertrag muß die empfangende Gesellschaft, auch Organträger genannt,
die empfangene Zahlung wie eine Gewinnausschüttung versteuern.
Anmerkung: im umgekehrten Fall muß der Organträger Verluste bei der anderen Gesellschaft ausgleichen.

Hier gibt es die Regelung für den oben behaupteten Fall:

Zitat:5. Sonderfälle
Ist → Organträger ein ausländisches gewerbliches Unternehmen, das im → Inland eine im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassung unterhält, muss der Gewinnabführungsvertrag für seine steuerrechtliche Anerkennung unter der Firma der inländischen Zweigniederlassung abgeschlossen sein.

Hinsichtlich der Organgesellschaft war bis zum 31.12.2011 § 18 KStG zu beachten. Nach dieser Regelung musste die Organgesellschaft sowohl den Sitz als auch die Geschäftsleitung im Inland haben. Diese Voraussetzung des doppelten Inlandsbezugs ist mit der Aufhebung des § 18 KStG entfallen. Ausreichend ist nun die Führung der Geschäftsleitung im Inland. Der Sitz der Organgesellschaft kann in einem Staat der EU oder des EWR liegen (§ 14 Abs. 1 Satz 1 KStG; siehe hierzu FM Schleswig-Holstein vom 17.1.2020, VI 313-S 2770-077, IStR 2020, 436).


[b][url=https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/o/organtraeger/][/url][/b]
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(11.08.2023, 17:51)Jochen schrieb:  Hier gibt es die Regelung für den oben behaupteten Fall:

https://www.smartsteuer.de/online/lexiko...gsvertrag/ 
[b][url=https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/o/organtraeger/][/url][/b]
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(11.08.2023, 17:40)Anonymous schrieb:  Die Sache ist gar nicht so kompliziert.
Bei einem gültigen Gewinnabführungsvertrag muß die empfangende Gesellschaft, auch Organträger genannt,
die empfangene Zahlung wie eine Gewinnausschüttung versteuern.
Anmerkung: im umgekehrten Fall muß der Organträger Verluste bei der anderen Gesellschaft ausgleichen.

Also nach Steuern, wie ich oben bereits sagte. Zudem braucht es einen Inlandsbezug. Die Verschiebung von Steuern in die USA ist also bei Weitem nicht so einfach, wie sich das hier manche vorstellen.
Umgekehrt haben die großen US-Internetkonzerne ihre Gewinne jahrzehntelang nach Europa verschoben und konnten nur mit dem Versprechen  gewaltiger Nachlässe in die USA gelockt werden.
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(11.08.2023, 17:38)Jochen schrieb:  Ich bin kein Steuerexperte, [...] Es ist kaum vorstellbar, 

Stur

Martin
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(11.08.2023, 17:40)Anonymous schrieb:  Die Sache ist gar nicht so kompliziert.
Bei einem gültigen Gewinnabführungsvertrag muß die empfangende Gesellschaft, auch Organträger genannt,
die empfangene Zahlung wie eine Gewinnausschüttung versteuern.
Anmerkung: im umgekehrten Fall muß der Organträger Verluste bei der anderen Gesellschaft ausgleichen.

So ist es. Warum haben wohl die Holdings alle ihren Sitz in Niedriglohngebieten? Man muss kein Experte sein, da reicht schon gesunder Menschenverstand. Aber manchen fehlts auch da.  Clown

Martin
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