15.01.2022, 13:42
Zitat:Bislang ist die Behinderung von Betriebsratswahlen laut Paragraf 119 des Betriebsverfassungsgesetzes ein sogenanntes Antragsdelikt und kann deshalb nur auf Antrag von Arbeitnehmervertretern, Gewerkschaften oder seitens des Unternehmens verfolgt werden. "Viele trauen sich aus Angst um den Job nicht, die Behinderung einer Betriebsratsgründung zur Anzeige zu bringen", sagte Heil. "Künftig wird es deshalb schon ausreichen, dass eine Strafverfolgungsbehörde Kenntnis von einem solchen Vorgang hat. Sie muss dann Ermittlungen aufnehmen. Das Gesetz werden wir entsprechend ändern."
Quelle
Es wird nicht funktioniert. Es dürfte kaum den Arbeitgebern etwas nachzuweisen sein. Oft haben die hoch bezahlte
Anwälte im Arbeitsrecht, die sich mit dem entsprechenden Arbeitnehmer zu beschäftigen.
Warum wird keine Pflicht zur Abhaltung einer Betriebsratswahl ab entsprechender Anzahl von Arbeitnehmer
ins Gesetz geschrieben? Nur dann hat der Arbeitgeber keine Handhabe mehr, die Wahl zu verhindern.
Wenn eine Belegschaft keinen Betriebsrat will, muss ja keiner zur Wahl gehen.