03.09.2021, 10:50
(03.09.2021, 10:34)nomoi III schrieb: ...durch dieses Portal wird doch öffentlich einsehbar was unterstellt wird, oder? Das wäre eine Ungehörigkeit "gradissimo."..Man versetze sich in die Situation des Pizzabäckers ⅘
Nein, nicht öffentlich. Aber bei geschickter Anschuldigung kann man beim Nachbarn die Polizei für eine Durchsuchung auffahren lassen. Ärger genug, auch wenn sich die Vorwürfe hinterher als haltlos entpuppen.
Martin