14.07.2020, 22:29
Zitat:Freispruch aus Mangel an Beweisen: Das Amtsgericht Duisburg hat einen Strafbefehl gegen den Publizisten Henryk M. Broder abgewiesen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn angeklagt, weil er die Duisburger Islamwissenschaftlerin Lamya Kaddor beleidigt haben sollte. In einem Interview mit der rechten Wochenzeitung „Junge Freiheit“ habe er gesagt, Kaddor habe „einen an der Klatsche“.
Quelle: https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebi...r-100.html
Eine gute Nachricht! Gratuliere Henryk, danke Joachim!
Martin