20.01.2020, 20:05
Zitat: schrieb:Anwalt Felix Dimpfl, der die Verfassungsbeschwerde gemeinsam mit seiner Kollegin Donatella Angino formulierte, sagt, von seinem Mandanten, ein 17-Jähriger mit italienischer Staatsangehörigkeit, sei "keinerlei körperliche Auseinandersetzung" ausgegangen; "sein Verhalten war völlig passiv". Weder sei der Jugendliche an dem tödlichen Schlag beteiligt gewesen, noch habe er den Begleiter des 49-jährigen Feuerwehrmannes attackiert.
Also ich glaube ja, dass das alles in Wirklichkeit viel komplizierter ist und nicht einfach die Frage ist ob jemand nur passiv in der Nähe gestanden ist?
![Nanu Nanu](https://treffpunkt-koenigsplatz.de/images/smilies/nanu.gif)
Bei Beate Zschäpe war es ja auch so ähnlich, also dass man berücksichtigt hat dass es sie überhaupt gibt als Person. Und man hat sie nicht mal nur wegen Beihilfe verurteilt deswegen sondern sogar als richtige Mörderin! Obwohl sie nie in der Nähe des Tatorts war, also noch weiter weg als die am Königsplatz. Sie war einfach nur da und hat den Uwes ein gutes Gefühl gegeben dass da einfach jemand ist, zu der man heimkommen kann und wo man mentalen und gefühlsmäßigen Rückhalt hat.
Sogar bei Kindergartenkindern ist es nach meiner Erfahrung schon so, dass wenn zwei raufen und von einem kommt aber die Mama dazu, dass dann ihr Kind gewinnt weil es sich auf einmal viel mehr anstrengt weil es der Mama imponieren will und weil es von ihr gelobt werden will.