29.12.2019, 18:14
(29.12.2019, 18:02)Klartexter schrieb: Das ist alles nicht relevant, mesalina. Das Gericht urteilt nach der Beweislage, und wenn ein Kollege des Opfers plötzlich "krank" ist, dann ist das nur Pech für die Nebenklage und verzögert den Prozess in keiner Weise. Denn zum eigentlichen Tathergang kann der Kollege nichts aussagen, da er nicht dabei war. Insofern spielt sein Ausfall auch keine Rolle für den Verlauf des Prozesses.
Aber wenn zwar der Tathergang klar ist, es aber um mildernde Umstände geht? Oder eben nicht? Das müssen die doch aufklären, oder nicht? Das könnte ja genau der Ausschlag gebende Punkt für Bewährung /Nichtbewährung sein. Gutachter lädt man ja auch ein als Zeugen, obwohl die nichts gesehen haben.