29.11.2019, 13:56
(29.11.2019, 13:40)Sophie schrieb: Nach jetzigem Diskussionsstand werden die AN-Anteile am Rentenversicherungsbeitrag also nicht automatisch steuerfrei gestellt, sehe ich das richtig? Die Steuern können, um einer Doppelbesteuerung zu entgehen nur über die EStErklärung wieder abgesetzt werden.Ergänzung zum vorherigen Beitrag:
Leider ist das ja auch in keiner Lohnabrechnung ersichtlich, dass die Vorsorgebeiträge pauschal in den LST Tabellen berücksichtigt sind.
Das wirkt sich also kaum aus im Steuerbescheid. Nur bei weiteren Sonderausgaben etc.
Sorry für die Konfusion! Man lernt halt nie aus....bin ja auch da nur Autodidakt.