(31.01.2020, 23:11)Klartexter schrieb: Ich bin immer wieder erstaunt, welches Rechtsverständnis so mancher Zeitgenosse an den Tag legt. Fremdes Eigentum wird nicht respektiert, die eigene Bequemlichkeit hat Vorrang. Wenn sich dann ein Eigentümer wehrt und fremde Fahrzeuge von seinem Grund und Boden entfernen lässt, dann wird von Abzocke gesprochen. Aber unter Beachtung der Eigentumsrechte hätte man gar keinen Ärger gehabt. Selbiges gilt auch für die Radarkontrollen, wer sich an die Geschwindigkeit hält, welche erlaubt ist, der braucht sich auch über keine Radarkontrolle zu ärgern.
Ja und Nein, lieber Klartexter. Fangen wir mit den Radarkontrollen an. Natürlich muss sich jeder an die eigene Nase fassen, der schneller ist als die Polizei erlaubt.
Wenn aber auf einer breiten Straße mit wenig Fußgängerverkehr an der nur deswegen eine Beschilderung mit 30 km/h steht weil dort eine Schule und ein Kindergarten ist, an einem Sonntag (an dem weder Schule noch Kindergarten ist) geblitzt wird, dann kann man das durchaus als Abzocke empfinden.
Mit den Abschleppdiensten ist das auch so eine Sache. So besonders seriös agieren die nicht immer. Das Geschäftsmodell muss sich ja bezahlt machen, so dass man auch schon mal den zurückkehrenden Falschparkern das Auto vor den Augen weg abschleppte. Nicht ohne Grund sitzt einer dieser 'Helden' glaube ich immer noch im Gefängnis, Name fällt mir gerade nicht ein, ließe sich aber herausgoogeln, wir diskutierten damals leidenschaftlich.
Ich kann verstehen, dass sich beispielsweise Supermärkte dagegen wehren müssen, dass ihre Kundenparkplätze als Park und Ride-Gelegenheiten missbraucht werden. Haben wir hier vor Ort auch mit dem REWE, der gegenüber der Straßenbahnendhaltestelle 2 liegt.
Ich vergesse aber auch ab und an, die Parkscheibe einzustellen, wenn ich ausnahmsweise mal mit dem Auto vorfahre. Bislang ist das gut gegangen, aber ich wäre höchst verärgert, wenn ich nachweisen könnend, dass ich dort eingekauft habe (die Bons bekommt man ja nun immer aufgedrängt
) mit einer Strafe von 30 Euro bedacht würde oder gar jemand sich daran machte, mich abzuschleppen. Es gibt im öffentlichen Recht den Begriff der Verhältnismäßigkeit, den Maßnahmen haben müssen und ein kleine Unachtsamkeit sollte nicht so drastisch geahndet werden.
Etwas anderes ist es natürlich, wenn Autofahrer Privateigentum missachten. Trotzdem bekommen man auf einer öffentlichen Straße ein Fahrzeug, dass einem die Ausfahrt blockiert nicht so ohne Weiteres abgeschleppt - steht es auf dem Privatgrund ist das offenbar kein Problem. Wie das?
Die geschilderte Situation auf dem Gelände an der Riedinger Straße scheint mir eher so ein Abzockmodell zu sein. Kennst du diesen Platz? Eigentlich ein Schandfleck Augsburgs. Ein verwahrlostes Gelände auf dem kreuz und quer geparkt wird. Gekennzeichnete Parkplätze sind mir dort noch die bewusst geworden - naja, vermutlich sieht man sie nicht nachts, wenn die Autos draufstehen. Wenn nun dort jemand, der die Disko aufsucht, sich neben einen Container (!) stellt und niemanden behindert... dann müsste schon deutlich sichtbar klar gemacht werden, dass es sich hier um einen Platz handelt, auf dem das Parken verboten ist und bei Missachtung abgeschleppt wird. Das ist für mich ein Akt der Fairness.