01.05.2020, 12:49
Weitestgehend unbemerkt gibt es seit 28sten April eine Reihe von neuen Verkehrsregeln im Straßenverkehr, die die Fahrradfahrer schützen und unterstützen.
In Stichpunkten:
- Durch eine Neufassung der bestehenden Regelung wird klargestellt, dass das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden grundsätzlich gestattet ist.
- Es wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge festgeschrieben.
- Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts
- Grünpfeil ausschließlich für Radfahrer
- Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
uvm.
Quelle und mehr Informationen: https://ebike-mtb.com/stvo-novelle-2020/...8NDwqBc7q4
Martin
In Stichpunkten:
- Durch eine Neufassung der bestehenden Regelung wird klargestellt, dass das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden grundsätzlich gestattet ist.
- Es wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge festgeschrieben.
- Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts
- Grünpfeil ausschließlich für Radfahrer
- Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
uvm.
Quelle und mehr Informationen: https://ebike-mtb.com/stvo-novelle-2020/...8NDwqBc7q4
Martin