Die MyBB-Forensoftware und somit auch "Treffpunkt Königsplatz" nutzt Cookies
Treffpunkt Königsplatz verwendet Cookies aus funktionellen Gründen der MyBB-Forensoftware welche für eine korrekte Forenfunktion unabdinglich sind. Insbesondere um Deine Login-Informationen zu speichern wenn Du registriert bist und Deinen letzten Besuch wenn Du es nicht bist. Cookies von Treffpunkt Königsplatz speichern auch die spezifischen Themen, die Du gelesen hast und wann diese zum letzten Mal gelesen wurden.

Cookies sind kleine Textdokumente, welche auf Deinem Computer gespeichert werden. Die von Treffpunkt Königsplatz gesetzten Cookies können nur auf dieser Website verwendet werden und stellen in keinster Weise ein Sicherheitsrisiko dar.

Bitte teile uns durch untenstehende Auswahl mit, ob Du die Cookies von Treffpunkt Königsplatz akzeptierst oder ablehnst.
Um alle von Treffpunkt Königsplatz gesetzten Cookies zu löschen (Grundeinstellung herstellen) bitte hier klicken.

Nachstehend die Auflistung der bei Treffpunkt Königsplatz verwendeten Cookies sowie deren Bedeutung.


Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass Dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.
Treffpunkt Königsplatz
(Pavillon vergrößern = mit Maus berühren)
Pavillon

Thema geschlossen

Hamburg: Gruppenvergewaltiger kommen frei
#1

Zitat:Gruppenvergewaltiger kommen frei

Vier junge Männer hatten im Februar eine 14-Jährige vergewaltigt, die Tat gefilmt und das Mädchen im Hinterhof abgelegt. Ins Gefängnis kommt jedoch nur einer der Täter.
[...] 14 Jahre war Nicole alt, als sie im Februar von vier Männern vergewaltigt und mit Gegenständen malträtiert wurde. Sie wäre fast ums Leben gekommen, denn nach der Gruppenvergewaltigung hatten die Täter sie auf ein Laken gepackt, in einen Hinterhof geschleift und dort bei eisiger Kälte einfach liegen gelassen.

Quelle: http://www.zeit.de/hamburg/2016-10/hambu...ng-prozess 

Diese lächerlichen Strafmaße sind doch geradezu eine Aufforderung für Nachahmungstäter. Frustrierend für Opfer, Polizei und Öffentlichkeit gleichermaßen.
Woanders ist man mit solchen Kreaturen  weniger nachsichtig.

Martin
#2

(23.10.2016, 10:11)Martin schrieb:  Diese lächerlichen Strafmaße sind doch geradezu eine Aufforderung für Nachahmungstäter. Frustrierend für Opfer, Polizei und Öffentlichkeit gleichermaßen.
Woanders ist man mit solchen Kreaturen  weniger nachsichtig.

Martin

Es bleibt eine Schande, dass hier nicht endlich Exempel statuiert werden.

Für Vergewaltigung und Kindesmißbrauch haben die Mindeststrafen für Ersttäter auf 10 Jahre angehoben zu werden, die Möglichkeit einer "Bewährung" gehört prinzipiell ausgeschlossen, außerdem müssen die Täter endlich wissen, dass sie bei der 3. Verurteilung für immer im Bau stecken.

Meine These: Erst wenn sich eine Gruppe in Serie an Politikern, Richtern und Staatsanwälten austobt, kommt Bewegung in diese Angelegenheit. Wohlan denn......Freiwillige vor!
Das Risiko einer Verurteilung liegt bei den momentanen Gepflogenheiten bei Gericht nahe Null.

Allein die Weigerung der Union, "Nein heißt nein!" in den Gesetzestext einzubringen, spricht doch Bände. In den Kreisen ist Vergewaltigung immer noch die legitime Antwort auf eine Nutzungsverweigerung.
#3

(23.10.2016, 11:03)bbuchsky schrieb:  Allein die Weigerung der Union, "Nein heißt nein!" in den Gesetzestext einzubringen, spricht doch Bände. In den Kreisen ist Vergewaltigung immer noch die legitime Antwort auf eine Nutzungsverweigerung.

Das 'nein ist nein' war ein emma°tischer Schlag ins  Wasser - hohe Wellen und spritzende Gischt und dann nischt. Hätte frau und vor allem die damit als Fuhrleute mißbrauchten Politiker/innen wissen können, daß es leicht an Beweisen gebricht und an der bisherigen Rechtslage nichts ändert. Wozu auch - die ist auf alle Fälle gefasst.

Bei der Strafwürdigung bin ich (auch) geneigt, Bibel zu lesen (Aug um Aug usw.) und könnte ein Ausführungsbeispiel bringen - brauche aber um die Zeit nochn Kaffe. Wenns Ihnen/Dir auch so geht - kennste die Frau des reichen Kaufmanns Potifar?

Die passt hier zwar nicht, könnte aber als Gegenbeispiel mißbraucht werden, wenn dieser Ausdruck in diesem Rahmen nicht mißverstanden wird.
#4

Man muss nicht die Bibel bemühen, um ein kumulatives Strafmaß zu argumentieren. Wenn man im Zivilrecht bei 3 Gläubigern in der Kreide steht, muss man alle 3 Gläubiger bedienen und nicht nur den, bei dem man die meisten Schulden hat.

Martin
#5

Leider ist Die Zeit seit Mollath, Kachelmann und Gina-Lisa einseitig feminin geraten. Zum Ausgleich schreibt dort BGH-Fischer. Den werde ich hier wahrscheinlich noch bemühen (müssen).
Z.B. vermisse ich in dem Zeit-Bericht einen Hinweis, ob das Urteil rechtskräftig ist  -> die Staatsanwaltschaft damit einverstanden ist, was natürlich nichts am Befremden über das Urteil ändert.
#6

(23.10.2016, 11:03)bbuchsky schrieb:  Allein die Weigerung der Union, "Nein heißt nein!" in den Gesetzestext einzubringen, spricht doch Bände. In den Kreisen ist Vergewaltigung immer noch die legitime Antwort auf eine Nutzungsverweigerung.

"Gnädiges Fräulein, würde es Ihnen etwas ausmachen, wenn ich Sie jetzt gleich mal so richtig durchrammle?"
"Ähm... :tt1: Nein..." [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161024/apw8znqi.gif ]
"Oh, dann entschuldigen Sie bitte vielmals. Auf Wiedersehen."

Aber ernsthaft @ Martin.

Das ist nicht nur bei Vergewaltigung so, sondern ein generelles Phänomen  in der deutschen Strafjustiz.

Zitat:Im Oktober 2012 wurde Jonny K. zu Tode geprügelt. Die sechs Schläger wurden zu Haftstrafen verurteilt. Nun – nach nicht einmal anderthalb Jahren - dürfen zwei von ihnen wieder durch Berlin spazieren.
(...)
Jonny K. wurde im Oktober 2012 in der Nähe des Berliner Alexanderplatzes mit Tritten und Schlägen malträtiert. Er starb wenig später an Gehirnblutungen. Die Angreifer kannten Jonny K. nicht. Ob er durch den Sturz auf das Straßenpflaster oder die Misshandlungen starb, konnte nicht mit Sicherheit geklärt werden. Bei dem Angriff war auch ein Freund schwer verletzt worden. Jonny K. hatte ihm beistehen wollen. Die Männer hatten zwar Schläge und Tritte eingeräumt, jedoch keine Verantwortung für den Tod von Jonny K. übernommen.

Es gehört auch im Jugendstrafrecht über eine "besondere Schwere der Schuld" nachgedacht, die dann dazu führt, dass Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt. Wer etwa jemanden tritt, der schon am Boden liegt, den kann man nicht mehr erziehen. So jemanden muss man bestrafen, und zwar hart. Auch wenn er erst 15 oder 16 Jahre alt ist.
#7

Ungeachtet des Strafmaßes am konkreten Beispiel, falls das dort nicht abschließend abgehandelt wurde, gibts ja noch den zivilrechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Und da ist leider zu befürchten, daß es am nötigen Geld mangelt, das anständig durchzuführen.
Nicht jeder hat die Moral und das Vermögen wie z.B. Kachelmann, einen anständigen Anwalt für seine Sache zu interessieren wie etwa Schwenn oder Strate, und dann käme zum von der Freundin mit Freunden inszenierten Vollsuff mit Massenvergewaltigung nochmal die eigene Ohnmacht und die des Staates oben drauf.
Wahrscheinlich wäre von den Tätern nichts zu holen ob gerade brummend oder nicht; da müßte der Staat einspringen, also wir alle. Und da haben wir neben der nicht duldbaren Schandtat noch ein zweites Interesse, daß die Strafen so wirksam und für andere abschreckend sind, daß solche Taten nicht mehr vorkommen.
#8

(24.10.2016, 08:47)Martin schrieb:  Man muss nicht die Bibel bemühen, um ein kumulatives Strafmaß zu argumentieren. Wenn man im Zivilrecht bei 3 Gläubigern in der Kreide steht, muss man alle 3 Gläubiger bedienen und nicht nur den, bei dem man die meisten Schulden hat.

Martin

Ay caramba, woher zur Hölle sollte ich diese Märchen kennen?

Es wird Zeit, die vorhandenen Strafrechtsbücher in den juristischen Fakultäten als Mahnung und Handlungsaufforderung an den Gesetzgeber zu verbrennen.

Richtig ist, dass ich auf ein solches Unglück in meinem Umfeld mit Selbstjustiz reagieren würde, den oder die Täter also direkt nach ihrer vorzeitigen Freilassung vor dem Knast aufsammelte und mit den Herren meine Aalreusen füllte.
Ebenso bei den von PuK angeführten Schlägertruppen, die wohl aus Gründen der öffentlichen Gewaltförderung praktisch straffrei Menschen zu Tode prügeln dürfen. Weil man nicht nachweisen kann, wessen Tritt an den Kopf des Opfers letzlich zum Tode führte, kommen alle frei, man glaubt es nicht, die sollten mal öfter Richter zusammentreten!

Der Erziehungsauftrag, auf den sich das Jugendrecht beruft, kann in den vorhandenen Einrichtungen unmöglich geleistet werden, deshalb hat diese Verbrechensförderung unserer Justiz beendet zu werden.
 
Also: wer von euch hat Kinder in Unis, die das untaugliche Material entsorgen können?

"Three-Strikes-Regel", Mindeststrafe bei Vergewaltigung 10 Jahre, bei Gewaltverbrechen prinzipiell keine Bewährung, gemeischaftlich begangene Verbrechen gemeinschaftlich bestrafen! "Ich hab´nur daneben gestanden"....nutzt dann nichts mehr, wer nicht dem Opfer hilft, tötet mit.

Damit wäre das Gröbste erledigt.
#9

Das mit dem Durchgreifen, ist hier nun mal nicht so, ist politisch nicht gewünscht. Wir versuchen es lieber mit Verständnis, Therapie, Resozialisierung.
Die Opfer sind bestraft ein Leben lang, die Täter mit ihrer erhaltenen Strafe recht schnell aus dem Schneider.
#10

Die Staatsanwaltschaft hat bereits letzten Freitag Revision beantragt.
Zitat:Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts gegen mehrere Jugendliche wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen eingelegt. Das sei bereits am Freitag geschehen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nana Frombach, am Montag. Die Entscheidung sei ganz unabhängig von einer Online-Petition erfolgt, die bis zum Montag bereits mehr als 15.000 Unterstützer hatte.

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/...95518.html 
Thema geschlossen


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Letzter Beitrag von KuP
12.04.2024, 12:31
Letzter Beitrag von Anonymous
20.03.2024, 20:01

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste