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Normale Version: Jens Spahn: Mehr Hirntote sollen zu Organspendern werden
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Martin

Zitat:Organspende funktioniert besser ohne Zwang

Warum die Politik bei der Organspende aus einem Akt der Freiwilligkeit keine verkappte Pflicht zur Spende machen darf.

Quelle: https://www.augsburger-allgemeine.de/pol...18236.html

So funktioniert manipulativer Journalismus:

1) Keiner wird zur Organspende "gezwungen", da man jederzeit widersprechen kann.
2) Ein "Zwang" kann auch rein praktisch nicht stattfinden, da zum Zeitpunkt der Entnahme der Hirntod bereits eingetreten ist.

Die gerechteste Regel wäre die, "Verweigerer" bei der Versorgung von Organen auszuschließen. Wenn, dann auch mit allen Konsequenzen.

Martin
(30.03.2019, 11:05)Martin schrieb: [ -> ]So funktioniert manipulativer Journalismus:

1) Keiner wird zur Organspende "gezwungen", da man jederzeit widersprechen kann.
2) Ein "Zwang" kann auch rein praktisch nicht stattfinden, da zum Zeitpunkt der Entnahme der Hirntod bereits eingetreten ist.

Die gerechteste Regel wäre die, "Verweigerer" bei der Versorgung von Organen auszuschließen. Wenn, dann auch mit allen Konsequenzen.

Martin

Klar kann man widerspechen, Martin. Man kann auch schon heute einen Organspenderausweis mit sich führen. Beides beruht auf Freiwilligkeit. Im Zeitalter der Bequemlichkeit ist aber nicht zu erwarten, dass bei einer Einführung eines solchen Gesetzes eine große Anzahl von Leuten widerspricht, da müsste man ja aktiv werden. Zu Ihrer Verweigerung von Organspenden für die "Verweigerer" ist nur das zu sagen, was Sie sinnbildlich in einigen Beiträgen zum Artikel 13 geschrieben haben. Wenn jemand in die Situation kommt, eine Organspende zu benötigen, dann wird er eben seinen Widerspruch zurück ziehen. Zwinker

leopold

(30.03.2019, 11:05)Martin schrieb: [ -> ]Die gerechteste Regel wäre die, "Verweigerer" bei der Versorgung von Organen auszuschließen. Wenn, dann auch mit allen Konsequenzen.

Martin

Diese Variante von "Gerechtigkeit" steht glücklicherweise überhaupt nicht zur Debatte.

Kreti u. Plethi

(30.03.2019, 11:05)Martin schrieb: [ -> ]So funktioniert manipulativer Journalismus:

1) Keiner wird zur Organspende "gezwungen", da man jederzeit widersprechen kann.
2) Ein "Zwang" kann auch rein praktisch nicht stattfinden, da zum Zeitpunkt der Entnahme der Hirntod bereits eingetreten ist.

Die gerechteste Regel wäre die, "Verweigerer" bei der Versorgung von Organen auszuschließen. Wenn, dann auch mit allen Konsequenzen.

Martin

Da wird es allerdings schwierig bei denen die gar nicht spenden können.
Das beträfe alle die eine chronische Infektion haben (z.B. Hepatitis, HIV) und Tumorkranke.

Von ca. 900.000 Toten pro Jahr sterben nicht mal die Hälfte (ca. 400.000) in einer Klinik was die Voraussetzung für eine Organspende ist.
Von denen wiederum sind nur 5000,- Hirntot.
Das heißt es werden sowieso nie genug zur Verfügung stehen, da die am häufigsten benötigten Organe Niere, Herz und Lebern sind.
Also auch wenn ein Spender mehreren Empfängern helfen könnte ist das sehr begrenzt.

Statistik


Dass aber von den "möglichen" Spendern mehr einer Transplantation zugeführt werden können dafür hat der Spahn ganz überraschend einen entscheidenden Schritt getan.
Nicht das Vorhaben dass man sich dagegen entscheiden muss, sondern dass den Entnahmekliniken endlich auch ihr Aufwand adäquat entschädigt wird.
Es ist in dem Abrechnungssystem, das seit 2005 besteht, nämlich so, dass es rein rechnerisch nur für die Transplantationkliniken auch abgedeckt ist.
Die Entnahmekliniken sind bisher so unterfinanziert dass viele möglichen Spender immer weniger gemeldet wurden.
Es ruft logischerweise niemand "hier" wenn er genau weiß für seinen Aufwand muss er noch Geld mitbringen und das ist der Hauptgrund der Rückgänge der Spenderzahlen.
Denn der Staat versucht seit 2005 Betten und Kliniken über ökonomische Zwänge zu reduzieren.
Dass er dabei 1. die Versorgungsstrukturen nicht steuern kann weil es dem Zufall überlassen ist welcher Leistungserbringen pleite geht und 2. es kaum zu vermitteln ist, dass bei unserer demographischen Entwicklung weniger Kliniken benötigt werden solllen, ist nun wirklich schwer zu vermitteln.

Martin

(30.03.2019, 11:48)Klartexter schrieb: [ -> ]
Wenn jemand in die Situation kommt, eine Organspende zu benötigen, dann wird er eben seinen Widerspruch zurück ziehen. Zwinker

Solche "Schlaumeier" könnte man einfachst mit einer Klausel ausbremsen, mit der in den letzten 5-10 Jahren der durchgehende Besitz eines gültigen Organspenderausweises zum Empfang eines Spenderorgans Voraussetzung ist.

Martin

Martin

(30.03.2019, 11:53)Kreti u. Plethi schrieb: [ -> ]Da wird es allerdings schwierig bei denen die gar nicht spenden können.
Das beträfe alle die eine chronische Infektion haben (z.B. Hepatitis, HIV) und Tumorkranke.

Potentielle Empfänger, die unverschuldet nicht Spender sein können, sind natürlich auch zum Empfang eines Spenderorgans berechtigt. Es geht ja um diejenigen, die sich aus egoistischen oder sonstigen irrationalen Motiven heraus verweigern.

Martin
(30.03.2019, 12:03)Martin schrieb: [ -> ]Solche "Schlaumeier" könnte man einfachst mit einer Klausel ausbremsen, mit der in den letzten 5-10 Jahren der durchgehende Besitz eines gültigen Organspenderausweises zum Empfang eines Spenderorgans Voraussetzung ist.

Martin

Nein, Martin, eben nicht. Denn der Ausweis ist ja bei dem geplanten Gesetz gar nicht mehr notwendig! Ergo müsste also dann trotz Gesetz jeder auch einen Organspendeausweis besitzen. Sie bezogen sich aber in Ihrem Beitrag eindeutig auf das geplante Gesetz:


(30.03.2019, 11:05)Martin schrieb: [ -> ]So funktioniert manipulativer Journalismus:

1) Keiner wird zur Organspende "gezwungen", da man jederzeit widersprechen kann.
2) Ein "Zwang" kann auch rein praktisch nicht stattfinden, da zum Zeitpunkt der Entnahme der Hirntod bereits eingetreten ist.

Die gerechteste Regel wäre die, "Verweigerer" bei der Versorgung von Organen auszuschließen. Wenn, dann auch mit allen Konsequenzen.

Martin

Was dem Einen sein Download von geschützten Inhalten auf Servern außerhalb des EU-Rechtsraumes ist, das ist dem Anderen die Rücknahme seines Widerspruchs für Organentnahmen. Also macht Ihre sogenannte gerechteste Regel auch gar keinen Sinn, weil sie einfach und unkompliziert zu umgehen ist. Zudem dürfte sie auch kaum Erfolgsaussichten bei Gericht haben.

Kreti u. Plethi

(30.03.2019, 12:06)Martin schrieb: [ -> ]Potentielle Empfänger, die unverschuldet nicht Spender sein können, sind natürlich auch zum Empfang eines Spenderorgans berechtigt. Es geht ja um diejenigen, die sich aus egoistischen oder sonstigen irrationalen Motiven heraus verweigern.

Martin

Und schon wäre man mitten in der Diskussion wer hat sich unverschuldet, oder selbstverschuldet, infiziert, oder durch seinen Lebenstiel den Tumor provoziert.
Das ist zwar nie und nimmer belegbar dennoch versuchen solche Dinge zu hauf die Berufgenossenschaften um aus der Zahlungspflicht zu kommen.
Genau sowas brauchen wir nun wirklich nicht bei dem speziellen Thema.

Sophie

(30.03.2019, 12:23)Klartexter schrieb: [ -> ]
Nein, Martin, eben nicht. Denn der Ausweis ist ja bei dem geplanten Gesetz gar nicht mehr notwendig! Ergo müsste also dann trotz Gesetz jeder auch einen Organspendeausweis besitzen. Sie bezogen sich aber in Ihrem Beitrag eindeutig auf das geplante Gesetz:

Ein Widerspruch müsste ja dokumentiert sein bei der Behörde. Und somit wäre klar, dass derjenige eben in den letzten Jahren nicht für eine Organspende zur Verfügung stand. Theoretisch könnte man schon regeln, dass die Aufhebung eines Widerspruchs eine Sperrwirkung für ein paar Jahre hat.

Ich bin trotzdem gegen Erpressungsszenarien aus 'Gerechtigkeitserwägungen'.

Martin

(30.03.2019, 12:38)Kreti u. Plethi schrieb: [ -> ]Und schon wäre man mitten in der Diskussion wer hat sich unverschuldet, oder selbstverschuldet, infiziert, oder durch seinen Lebenstiel den Tumor provoziert.
Das ist zwar nie und nimmer belegbar dennoch versuchen solche Dinge zu hauf die Berufgenossenschaften um aus der Zahlungspflicht zu kommen.
Genau sowas brauchen wir nun wirklich nicht bei dem speziellen Thema.

Warum denn einfach, wenn es kompliziert auch geht, gelle? Wer aus medizinischen Gründen selbst für eine Spende nicht geeignet ist, darf trotzdem Spenderorgane empfangen. Eine "Schuldfrage" für diese Situation (z.B. HIV etc.) steht nicht zur Debatte. Das mit den Berufsgenossenschaften ist ein anderes Übel. M. E. das gleiche Übel wie bei den Privatversicherungen, die sich regelmäßig aus der Haftungs- und Zahlungspflicht erfolgreich "herausprozessieren". Aber damit schweifen wir zu sehr vom Thema ab.

Martin
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