07.03.2017, 20:13
(07.03.2017, 20:07)PuK schrieb: Natürlich steht davon etwas im Urteil. Es steht auch im Beitrag #1.
Was das Ordnungsamt gemacht hat, nämlich einfach pauschal "nein" zu sagen, war verfassungswidrig. Verfassungsgemäß wäre eine Güterabwägung gewesen, die durchgeführt hätte werden müssen, und die je nach Ergebnis zu einem Verbot oder einer Erlaubnis führt.
Das ist natürlich dann eine Lockerung, wenn es vorher nur "nein" heißen konnte, und nachher kann es "nein" oder "ja" heißen.
Dann "prüft" man das eben, im Ergebnis bleibt alles beim alten.