14.06.2018, 13:43
(14.06.2018, 11:17)forest schrieb: ...flankiert von vernünftigen Sammelklagen. Vernünftig heißt, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten. Die Autos fahren doch. Das Verhältnis von nicht eingehaltenen Grenzwerten zum gesamten Gebrauchszweck ist 'irgendwo' bei 10%; und die gäbe es zu erstatten. Der Wert richtet sich nach dem Gebrauchtwagenminderverkaufswert.Die einfachste Lösung, für alle Belange, wäre tatsächlich die Hardware-Nachrüstung.
Wer oft Kaltstarts und Kurzstrecken fährt, giftet über die Maßen; wer längere Strecken fährt, überhaupt nicht.
Die ganze Sch-sch-schose wird zu heiß gekocht und gegessen.
Denn eines dürfte klar sein, eine ausreichende AdBlue Versorgung würde die Fahrverbote verhindern, da der Stickstoff damit überwiegend verhindert wird.
Dass mittlerweile alle deutschen Hersteller ein nur kleinen AdBlue-Tank verbaut haben, zeigt doch deutlich dass es dabei zu Absprachen gekommen ist.
Ziel war die Werte lediglich im Test zu erreichen und eben nicht auf der Straße im Realverkehr.
Beworben und verkauft wurden sie, entweder mit der Softwarsteuerung, oder mit zu kleinen AdBlue-Tanks.
Wie @PuK schon erwähnte ist das schlicht Betrug.
Sollten sie damit auch noch durchkommen kann man gespannt auf das nächste faule Ei warten.
Verhindern kann man das nur durch Sammelklagen, aber nicht mit der Lösung die derzeit angestrebt wird.
Wie ich gerade lese ist sie auch so verabschiedet worden, trotz Kritik einer OLG Präsidentin.