15.03.2018, 14:33
(15.03.2018, 14:12)Udo schrieb: Gegen das Urteil kann VW Revision bzw. Einspruch einlegen. Dies dürfte VW auch tun. Es ist also noch kein bahnbrechendes Urteil. Die nächste Instanz könnte den Sachverhalt durchaus anders sehen. Das gut daran ist, dass es jetzt wohl zu einer Grundsatzentscheidung der nächsten Instanz kommen wird.Eben um eine solche evtl Grundsatzentscheidung zu vermeiden glaub ich eher dass, wie so oft in letzter Zeit geschehen, Kompromisse gefunden oder die Urteile akzeptiert werden.
Ich befürchte zudem dass die Politik mit dem Vorhaben der Musterfestellungsklage sich Zeit lässt bis Anfang 2019 denn da sind dann die Möglichkeiten für die Käufer bezüglich der
VW-Betrugssoftware oder anderer Manipulationen abgelaufen.
Ein unheiliges Spiel auf Zeit und Vermeidung von Grundsatzentscheidungen.
Paralell dazu versucht man lediglich irgendwie Fahrverbote zu vermeiden.