15.03.2018, 14:12
(15.03.2018, 13:42)SilverSurfer schrieb: https://m.focus.de/regional/hamburg/hamb...14235.html
Vermutlich fährt der Richter selber VW?
Gegen das Urteil kann VW Revision bzw. Einspruch einlegen. Dies dürfte VW auch tun. Es ist also noch kein bahnbrechendes Urteil. Die nächste Instanz könnte den Sachverhalt durchaus anders sehen. Das gut daran ist, dass es jetzt wohl zu einer Grundsatzentscheidung der nächsten Instanz kommen wird.