23.09.2016, 13:29
(23.09.2016, 13:11)bbuchsky schrieb: Ein Bier dagegen!
Bei dem Zeitraum, in dem diese Schande ihren Lauf nahm, kann es unmöglich nur einen Mitwisser in dem geben, was man normalerweise "Kollegium" nennt.
Dem Träger ist der Betrieb von Bildungseinrichtungen grundsätzlich zu untersagen. Das gilt auch für jede andere Schule unter einer klerikalen Obhut. EIN Mißbrauchsfall, und die Kiste hat geschlossen zu werden, denn beim Thema "Aufarbeitung" sollten nicht die Täter die Geschwindigkeit diktieren.
DAS ist die einzige geeignete Maßnahme, den nächsten Fällen vorzubeugen.
Es hat sicher mehr Mitwisser gegeben.
Übrigens besteht keine Anzeigepflicht von Kindesmissbrauch in Dt. Für jeden moralisch anständigen Menschen sollte, die Anzeige selbstverständlich sein.
https://beauftragter-missbrauch.de/recht...gepflicht/