14.11.2018, 22:35
(14.11.2018, 21:59)Don Cat schrieb: Messalina, du hast so nen Dachschaden, dass es ganz aus ist.
Don, das ist jetzt nicht ganz fair.
zitiere: Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung.
Was mit dem Geld geschieht, ist im Prostitutionsgesetz nicht bestimmt.