02.03.2017, 09:12
Ermittlungen gegen Herrn Höcke wurden durch die Dresdner Staatsanwaltschaft eingestellt.
Trotzdem dürfte die Rede der AfD zirka 2 % bei der nächsten Bundeswahl gekostet haben.
Zitat:Seine Rede erfülle weder den Tatbestand der Volksverhetzung noch handle es sich um eine Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, teilte die Behörde in Dresden mit.
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Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sind die Aussagen vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Der "objektive Sinn" von Höckes Rede sei eine "radikale Kritik an der Art und Weise der Vergangenheitsbewältigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft". Dabei handle es sich nicht um Volksverhetzung.
Quelle
Trotzdem dürfte die Rede der AfD zirka 2 % bei der nächsten Bundeswahl gekostet haben.