01.02.2017, 09:03
(01.02.2017, 09:00)TomTinte schrieb: Wo steht das ein Ehepaar einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben muss. Es müsste schon in Gesetzen festgeschrieben sein, dass es so ist.
Ob das alle anderen Ehepaare machen und so normal ist, ist ohne Bedeutung.
Im Melderecht. Ansonsten gilt man als getrennt lebend. Übrigens abweichend vom Finanzrecht, das getrennte Wohnorte erlaubt (z. B. beruflich bedingt).
Martin