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Muslima muss am Schwimmunterricht mit Jungen teilnehmen
#1

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass eine Muslima am gemeinsamen Schwimmunterricht teilnehmen muss. Geklagt hatte eine muslimischen Mädchen aus Basel. Schon das Bundesverwaltungsgericht hatte im Jahr 2013 ein ähnliches Urteil gefällt.

Aus meiner Sicht ist es ein richtiges Urteil. Die muslimischen Mädchen werden so nicht ausgegrenzt.


Zitat :


Zitat:Leicht bekleidete junge Männer seien in Deutschland im Sommer überall zu sehen, der Anblick beinträchtige das Mädchen somit nur "geringfügig" in ihrer Glaubensfreiheit. Der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag überwiege. Und um ihren religiösen Bekleidungsvorschriften gerecht zu werden, könne sie einen Burkini, einen Ganzkörperbadeanzug, tragen.

Quelle: SPON 
#2

(10.01.2017, 14:18)TomTinte schrieb:  Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass eine Muslima am gemeinsamen Schwimmunterricht teilnehmen muss. Geklagt hatte eine muslimischen Mädchen aus Basel. Schon das Bundesverwaltungsgericht hatte im Jahr 2013 ein ähnliches Urteil gefällt.

Aus meiner Sicht ist es ein richtiges Urteil. Die muslimischen Mädchen werden so nicht ausgegrenzt.

Aber kann man nicht als Mädchen schwanger werden, wenn man sich mit Jungs gemeinsam in einem Schwimmbecken aufhält?
(fiktive, aber durchaus denkbare Frage an Dr. Sommer anno dazumal)
#3

(10.01.2017, 15:48)Serge schrieb:  Aber kann man nicht als Mädchen schwanger werden, wenn man sich mit Jungs gemeinsam in einem Schwimmbecken aufhält?
(fiktive, aber durchaus denkbare Frage an Dr. Sommer anno dazumal)

Die Mädchen nehmen einfach jedes zwei oder drei Aspirin  vor dem... äh... Schwimmen, dann geht das.
#4

Wenn sich der EuGH, das Bundesverwaltungsgericht und vermutlich Oberlandesgerichte, Landgerichte, Amtsgerichte, Schulräte, Schuldirektoren, Sportlehrer und was weiß ich noch wer nicht alles sich um diese Frage kümmert (oder kümmern muß)

.... dann gute Nacht Deutschland.

Dann soll sie halt vom Schwimmunterricht fernbleiben. Na und? Deswegen bricht das Abendland nicht zusammen.
#5

Wehret den Anfängen...
#6

(10.01.2017, 19:30)SilverSurfer schrieb:  Wehret den Anfängen...

Solche Anfänge sind keine Anfänge.
#7

(10.01.2017, 19:06)_solon_ schrieb:  Wenn sich der EuGH, das Bundesverwaltungsgericht und vermutlich Oberlandesgerichte, Landgerichte, Amtsgerichte, Schulräte, Schuldirektoren, Sportlehrer und was weiß ich noch wer nicht alles sich um diese Frage kümmert (oder kümmern muß)

.... dann gute Nacht Deutschland.

Dann soll sie halt vom Schwimmunterricht fernbleiben. Na und? Deswegen bricht das Abendland nicht zusammen.

Das sehe ich genau anders herum. 
Es werden irgendwelche religiösen Befindlichkeiten erfunden. So kann ich diese Vorschrift/Gesetz nicht einhalten oder das nicht. Es bleibt nämlich nicht beim Schwimmunterricht. Das Zusammenleben in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist keine Rosinenpickerei für jeden. Wenn es die Rosenpickerei für jeden und alles gäbe, würde es in Anachie enden.

Perfekt wäre das Bildungssystem in Deutschland, wenn man ihr im muslimische Religionsunterricht beibringen würde, dass man ihr viel Blödsinn erzählt hat.
#8

(10.01.2017, 19:58)TomTinte schrieb:  Das sehe ich genau anders herum. 

....

Das ist Ihr gutes Recht. :cool:
#9

(10.01.2017, 14:18)TomTinte schrieb:  Aus meiner Sicht ist es ein richtiges Urteil. Die muslimischen Mädchen werden so nicht ausgegrenzt.


Sie glauben doch hoffentlich nicht ernsthaft, dass die Betroffene und andere Anhänger dieser Gewichtsklasse künftig am Schwimmunterricht teilnehmen werden? Diese juristische Posse war in Wirklichkeit ein erneuter Anlauf, die Religion über den Staat zu erheben. In der Praxis wird man sich jetzt eben mit Krankmeldungen u. ä. verweigern, nachdem die juristische Legitimation verwehrt wurde.

Martin
#10

(10.01.2017, 19:58)TomTinte schrieb:  Es werden irgendwelche religiösen Befindlichkeiten erfunden. So kann ich diese Vorschrift/Gesetz nicht einhalten oder das nicht. Es bleibt nämlich nicht beim Schwimmunterricht. Das Zusammenleben in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist keine Rosinenpickerei für jeden. Wenn es die Rosenpickerei für jeden und alles gäbe, würde es in Anachie enden.

Wenn damals im Gymnasium mit mir ein Mädchen in der Klasse mit mir in der katholischen Religionslehre sitzen musste (denn damals war ich noch Mitglied dort), weil aufgrund mangelnden Interesses kein Ethikunterricht angeboten werden konnte (es wären damals insgesamt zwei oder drei gewesen), dann weiß ich nicht, wieso muslimische Mädchen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen können.

Es gibt eben Dinge, da muss man durch oder man probiert, sich davor auf mehr oder weniger erlaubte Art und Weise zu drücken und riskiert bewusst etwaige Folgen. Ich meine, ich konnte mich zwar damals in der Berufsschule von Deutsch und Religion befreien lassen. Aufgrund Vorbildung, ich hatte auch Lehrzeitverkürzung. Aber nicht vom Sport, nicht an einer bayerischen Berufsschule. No way, außer man sitzt im Rollstuhl. Ich bin halt nach dem ersten Mal nicht mehr hingegangen. Das war mir echt zu kindisch, Jazztanz (weil die Klasse aus 75 % Mädels bestand und die Lehrerin "demokratisch" auf Zuruf "unterrichtete"; mir fiel dazu nur der auch sehr demokratische Begriff "Konstruktives Misstrauensvotum" ein).

Irgendwann ist mir die Sportlehrerin dann vor der Schulkantine über den Weg gelaufen. "Sie kenne ich doch!", stach sie mir ausgestrecktem Zeigefinger auf mich zu. "Wen, mich? Wirklich? Woher? Ich wüsste jetzt nicht..." Da wurde sie unsicher. Dann noch ein "Sie müssen sich täuschen" hinterher, eine hilflose Geste (Handflächen in Hüfthöhe nach oben, leicht außen, Kopf leicht schief, Blick nach schräg oben) und zügig Land gewonnen.

Irgendwie hatte ich in den Zeugnissen immer ein ausreichend. Sie wollten mich wohl nicht durchfallen lassen wegen Sport, weil der Rest absolut ok war.
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