10.01.2017, 14:18
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass eine Muslima am gemeinsamen Schwimmunterricht teilnehmen muss. Geklagt hatte eine muslimischen Mädchen aus Basel. Schon das Bundesverwaltungsgericht hatte im Jahr 2013 ein ähnliches Urteil gefällt.
Aus meiner Sicht ist es ein richtiges Urteil. Die muslimischen Mädchen werden so nicht ausgegrenzt.
Zitat :
Aus meiner Sicht ist es ein richtiges Urteil. Die muslimischen Mädchen werden so nicht ausgegrenzt.
Zitat :
Zitat:Leicht bekleidete junge Männer seien in Deutschland im Sommer überall zu sehen, der Anblick beinträchtige das Mädchen somit nur "geringfügig" in ihrer Glaubensfreiheit. Der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag überwiege. Und um ihren religiösen Bekleidungsvorschriften gerecht zu werden, könne sie einen Burkini, einen Ganzkörperbadeanzug, tragen.
Quelle: SPON