11.04.2018, 19:01
Es gibt nix zu zitieren, Udo hat lediglich einen Spiegeltext als Zitat eingefügt und Unverständliches von Paul aus dem Mai vorigen Jahres
Dann also zum Mai:
Vermutlich meinte Paul die freiheitliche-demokratische Grundordnung, aber diese wird im Fall Amri nicht ansatzweise berührt!
Die freiheitliche-demokratische Grundordnung hier ....
Art 18 = Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte.
Art 21(2) = Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
Dann also zum Mai:
Zitat:Es reichen also die bestehenden Gesetze aus. Man muss also nicht die freiheit-demokratische Grundordnung weiter einschränken.
Vermutlich meinte Paul die freiheitliche-demokratische Grundordnung, aber diese wird im Fall Amri nicht ansatzweise berührt!
Die freiheitliche-demokratische Grundordnung hier ....
Art 18 = Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte.
Art 21(2) = Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.