06.01.2017, 15:18
(06.01.2017, 15:06)Martin schrieb: Wenn man fälschlicherweise mit internationalem Recht argumentiert, sollte man einfach zugeben können, dass man falsch lag. Der Attentäter war kein Kriegsgefangener, Punktum.
Martin
Das spricht der juristische Fachmann! Vielen Dank dafür, dass Sie uns an Ihrem exquisiten Fachwissen teilnehmen lassen, Herr Dr. utriusque iuris.Und ich dachte bis jetzt, Sie seien irgend so ein Computerfuzzy .....Verzeihen Sie mir noch einmal?