06.01.2017, 15:06
(06.01.2017, 15:00)Athineos schrieb: Aber ja doch! Bei den Vordenker dieses Users gab es den sog. Kommissarbefehl, der die Liquidation von Kriegsgefangenen einer bestimmten Provenienz sogar einforderte.
Wenn man fälschlicherweise mit internationalem Recht argumentiert, sollte man einfach zugeben können, dass man falsch lag. Der Attentäter war kein Kriegsgefangener, Punktum.
Martin