06.01.2017, 14:28
(06.01.2017, 13:00)Martin schrieb: Nachdem hier inflationär mit Begrifflichkeiten wie "Kriegsgefangener" und "Kriegsrecht" hantiert wird, würde es mich doch brennend interessieren, inwieweit ein Terrorist, der weder Kombattant noch unbewaffneter Nichtkombattant ist, durch die Genfer Konvention, Haager Landkriegsordnung o. ä. geschützt wäre? Er ist definitiv kein Kriegsgefangener, da dies einen der vorgenannten Status voraussetzt. Nur mal so rein rechtlich gesehen, ohne den moralischen Zeigefinger in den Wind zu halten, das beherrschen andere hier sicher besser...
Martin
'Wenn Sie schon stets Rechtsgrundlagen einfordern und hier auf die mangelnde Gültigkeit von Genfer Konvention und Haager Landkriegsordnung pochen, dann nennen Sie doch einfach mal diejenige, die es erlaubt, einen kampfunfähigen Attentäter von dem keine Gefahr mehr ausgeht vor Ort durch Kopfschuss zu liquidieren.
Sie werden keine anführen können. Es gibt sie schlicht nicht. In Israel zumindest nicht, weshalb Azaria eben auch verurteilt wurde.
Sie können das drehen und wenden Sie wollen. Nur Leute mit extremen Hassempfinden argumentieren so wie Sie und buchsky.