06.01.2017, 13:00
Nachdem hier inflationär mit Begrifflichkeiten wie "Kriegsgefangener" und "Kriegsrecht" hantiert wird, würde es mich doch brennend interessieren, inwieweit ein Terrorist, der weder Kombattant noch unbewaffneter Nichtkombattant ist, durch die Genfer Konvention, Haager Landkriegsordnung o. ä. geschützt wäre? Er ist definitiv kein Kriegsgefangener, da dies einen der vorgenannten Status voraussetzt. Nur mal so rein rechtlich gesehen, ohne den moralischen Zeigefinger in den Wind zu halten, das beherrschen andere hier sicher besser...
Martin
Martin