16.06.2019, 11:31
(16.06.2019, 08:33)UglyWinner schrieb: Ein kleiner Schwenker bach Thailand: Majestätsbeleiigung kann dort mit 10-15 Jahren Haft belohnt werden.
In Deutschland können Sie den obersten Repräsentaten unseres Staastes beschimpfen daß es kracht....
Hübsche Theorie, stimmt bloß nicht ganz.
Zitat:§ 90 StGB
Verunglimpfung des Bundespräsidenten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn nicht die Voraussetzungen des § 188 erfüllt sind.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine Verleumdung (§ 187) ist oder wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt.
In der Praxis wird einen meistens Abs. 4 retten. Es wäre irgendwie "unpräsidial", so eine Ermächtigung zu erteilen und nicht einfach milde lächelnd darüber hinwegzusehen. Und dann gibt es ja auch noch den Streisand-Effekt. Aber verboten und mit Knast bedroht ist es hier auch.