29.09.2016, 13:37
(29.09.2016, 13:31)PuK schrieb: Ich habe da eine Hypothese.
Die Wahrheitsfindung ist besonders schwierig in diesem Fall, wenn man die Rolle des Verfassungsschutzes dabei nicht thematisieren darf. Das ständige Manövrieren um diese Klippen herum kostet einfach Zeit.
Ergibt Sinn. Auf diese Weise kann man auch die U-Haft auf "lebenslänglich" ausdehnen und mit Verweis auf diesen Umstand nach 15 Jahren Prozessdauer die Angeklagte entlassen. Spaß beiseite: Diesen "Ewigkeitsprozessen" sollte ein Riegel vorgeschoben werden. Versicherungen reiten auch gerne dieses Pferd.
Martin