27.07.2017, 19:03
(27.07.2017, 18:58)leopold schrieb: Wenn das zu erwarten wäre, wäre es längst geschehen. Warum sollte die Dame warten, bis sie verurteilt ist?
Die Frage ist berechtigt. Der Unfall wäre schon längst eingetreten.
Laut Medienbericht ist wohl eine Aufzeichnung per Ton oder Bild für das Plädoyer bei einem Strafprozess nicht statthaft. Es wurden leider keine Quellen genannt wo das genau steht. Ich tippe einmal auf die Strafprozessordnung.