09.05.2019, 21:02
Ja, ich glaube auch dass es einen absoluten Anteil gibt. Z. B. wenn die Inhaberin der Losbude eine Mitarbeiterin hat die in der Losbude mithilft, und die soll den Mindestlohn bekommen, sagen wir mal 10 Euro in der Stunde weil sie ja abends da ist, von 17 bis 22 Uhr. Dann bekommt die Mitarbeiterin 50 Euro vom Losverkauf und die Inhaberin bekommt den Rest. Wenn z. B. 200 Lose zu 1 Euro verkauft wurden, hätte die Inhaberin 150 Euro. Das wäre gerecht glaube ich, weil sie muss ja auch noch die Standmiete bezahlen und hat den ganzen Papierkram am Hals.
So, die Mitarbeiterin hätte dann einen absoluten Anteil von 50 Euro und einen relativen Anteil von 50/200 = 25 Prozent. Wenn sie nur 100 Lose verkauft hätten, hätte die Mitarbeiterin immer noch 50 Euro, aber einen relativen Anteil von 50/100 = 50 Prozent. Wenn die beiden aber 25 Prozent als relativen Anteil vereinbart hätten, wäre der Mindestlohn unterschritten gewesen, und weil das nicht geht, haben sie eben einen absoluten Anteil vereinbart.
Okay, das war jetzt vielleicht ein bisschen umständlich erklärt mal wieder, aber ich hoffe verständlich?
So, die Mitarbeiterin hätte dann einen absoluten Anteil von 50 Euro und einen relativen Anteil von 50/200 = 25 Prozent. Wenn sie nur 100 Lose verkauft hätten, hätte die Mitarbeiterin immer noch 50 Euro, aber einen relativen Anteil von 50/100 = 50 Prozent. Wenn die beiden aber 25 Prozent als relativen Anteil vereinbart hätten, wäre der Mindestlohn unterschritten gewesen, und weil das nicht geht, haben sie eben einen absoluten Anteil vereinbart.
Okay, das war jetzt vielleicht ein bisschen umständlich erklärt mal wieder, aber ich hoffe verständlich?