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Konfliktaustragung in städtischem Bus
#31

(29.12.2016, 19:37)Manni Burgsmüller schrieb:  Das stimmt, unbestritten. Allerdings kommt es beim Strafmaß maßgeblich auf die Begleitumstände an. Wird interessant, wie die bewertet werden.

Mit gerauft - mit bestraft.

Unterscheidung im Strafmaß höchstens, wenn verursachte Körperverletzungen nur bestimmten Raufbolden zuzuordnen sind.
Das ist i.d.R. nicht möglich, deshalb: siehe erste Zeile
#32

(29.12.2016, 19:53)TomTinte schrieb:  Das Bewerbungsunterlagen nicht  zurück geschickt werden, ist sehr sehr weit verbreitet.
Warum sollte die Stadt dafür Geld ausgeben?

Bewerbungsunterlagen zurückschicken ist jetzt ein Witz, oder?
Vielleicht auch noch per Mail? Lol

Originale bringt man heute nur noch zu einem Vorstellungsgespräch mit, oder ist die Verwaltung tatsächlich immer noch so veraltet? At
#33

(29.12.2016, 20:02)Kreti u. Plethi schrieb:  Bewerbungsunterlagen zurückschicken ist jetzt ein Witz, oder?
Vielleicht auch noch per Mail? Lol

Originale bringt man heute nur noch zu einem Vorstellungsgespräch mit, oder ist die Verwaltung tatsächlich immer noch so veraltet? At


und hier als Beispiel auf die Schnelle, das die Online-Bewerbungsseite von BMW. Innocent  
#34

(29.12.2016, 19:53)TomTinte schrieb:  Das Bewerbungsunterlagen nicht  zurück geschickt werden, ist sehr sehr weit verbreitet.
Warum sollte die Stadt dafür Geld ausgeben?
My
Und wie kommt man dann an dieselben?

Ich kenne einen Fall da wurde derjenige gebeten diese wieder abzuholen.

Ansonsten werden die doch zurückgeschickt...
#35

(29.12.2016, 20:39)_solon_ schrieb:  My
Und wie kommt man dann an dieselben?

Das frage ich mich auch, scheinbar geht heute alles per E-Mail, weiß ich von meinem Schwiegersohn. Ich bin da anscheinend noch zu altmodisch.

Zitat:Ich kenne einen Fall da wurde derjenige gebeten diese wieder abzuholen.

Und das vielleicht in Hamburg oder Berlin?

Zitat:Ansonsten werden die doch zurückgeschickt...

Schon zu meiner Zeit gab es so "Drecksfirmen", die, die Unterlagen nicht zurück geschickt haben und auch der Eingang der Unterlagen nicht bestätigt wurde. Das ist meiner älteren Tochter sogar noch vor ca. 5 Jahren, sogar bei einer Ortsansässigen Firma passiert, nach Rücksprache und Abgabe bei einem persönlich bekannten "höheren" Mitarbeiter, Bewerbung auf Verdacht. Yes

Ich z.B. (hatte auch schon mit Einstellungen als NL.-Leiter in einer Firma zu tun) hätte da zumindest erwartet, dass man den Eingang der Unterlagen bestätigt, aber im Moment keinen Bedarf an einer neuen Mitarbeiterin hat, aber die Unterlagen, für alle Fälle noch einbehält.

Ansonsten eben gleich eine Absage und die Unterlagen zurück senden, bzw. da es ja am Ort war, dann eventuell  persönlich wieder abzuholen, um ein kurzes Gespräch mit der Bewerberin zu führen.

So zumindest stelle ich mir einen menschlichen Umgang, zwischen einer Personalstelle und einem Bewerber vor.

Aber ich weiß, ich denke da einfach noch zu altmodisch, die Werte von früher, zählen heute leider nicht mehr.  No
#36

(29.12.2016, 19:53)TomTinte schrieb:  Das Bewerbungsunterlagen nicht  zurück geschickt werden, ist sehr sehr weit verbreitet.
Warum sollte die Stadt dafür Geld ausgeben?

Macht kein Mensch mehr, seit mindestens 10 Jahren. Kommt alles per E-Mail. Was im übrigen sehr gut ist, lässt sich daran doch gleich die Kompetenz hinsichtlich des Umgangs mit Office und platzsparender PDF-Komprimierung erkennen. Eine Ausnahme besteht vielleicht noch dort, wo beglaubigte Abschriften benötigt werden oder im gewerblich-technischen Bereich.

Martin
#37

(29.12.2016, 20:00)Lueginsland schrieb:  Mit gerauft - mit bestraft.

Unterscheidung im Strafmaß höchstens, wenn verursachte Körperverletzungen nur bestimmten Raufbolden zuzuordnen sind.
Das ist i.d.R. nicht möglich, deshalb: siehe erste Zeile

Waren die Täter alkoholisiert, hatten eine schlechte Kindheit, sind traumatisiert, oder ähnliches? Wer weiß, was alles noch zu einer Reduzierung der Strafe führen wird.
#38

(29.12.2016, 21:05)Martin schrieb:  Macht kein Mensch mehr, seit mindestens 10 Jahren. Kommt alles per E-Mail. Was im übrigen sehr gut ist, lässt sich daran doch gleich die Kompetenz hinsichtlich des Umgangs mit Office und platzsparender PDF-Komprimierung erkennen. Eine Ausnahme besteht vielleicht noch dort, wo beglaubigte Abschriften benötigt werden oder im gewerblich-technischen Bereich.

Martin

10 Jahre vielleicht noch nicht aber in einem gut geführten Unternehmen heute Standard.
In öffentlichen Stellenausschreibungen des Unternehmens für welches ich tätig war wurde kommuniziert, dass Bewerbungen über Mail ausdrücklich erwünscht sind. Das "Mäpplein" mit den Passbildl tut man sich doch heute nicht mehr an.

Wenn dieser Laden der Stadt Augsburg hineinschreibt, dass Rücksendungen oder Bestätigungen (Begründung aus Kostengründen wie lächerlich ist das denn?) nicht erfolgen ist das in meinen Augen ein Armutszeugnis und ein Anzeichen für verquaste Strukuren, wo leben die denn. Von den darin geschilderten Bedingungen will ich gar nicht erst reden.

Eine Eingangsbestätigung sehe ich im übrigen auch eine Form von Wertschätzung für einen Interessenten und zeugt von einem Mindestmaß an Anstand und die Bereitschaft offener Kommunikation.
#39

(29.12.2016, 21:26)Manni Burgsmüller schrieb:  Waren die Täter alkoholisiert, hatten eine schlechte Kindheit, sind traumatisiert, oder ähnliches? Wer weiß, was alles noch zu einer Reduzierung der Strafe führen wird.

Vielleicht das lesen Ihrer Beiträge im Boulevard? Devil Rauch
#40

(29.12.2016, 23:24)Klartexter schrieb:  Vielleicht das lesen Ihrer Beiträge im Boulevard? Devil Rauch

Kann der Anwalt derer probieren, mich wundert gar nichts mehr. Ausreden gibt es zuhauf, für Täter zählen diese, für die Opfer sind die Folgen der Tat gnadenlos. [Bild: http://treffpunkt-koenigsplatz.de/images...neaky2.gif]
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