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Gewalttat in Berliner U-Bahn
#71

Sie haben ihn. 

Viel denke ich wird ihm eh nicht passieren, Körperverletzung halt. Bewährungsauflage wenn sonst noch nichts war. Mit eine guten Anwalt......
#72

(17.12.2016, 21:25)Sasketchewan schrieb:  Sie haben ihn. 

Viel denke ich wird ihm eh nicht passieren, Körperverletzung halt. Bewährungsauflage wenn sonst noch nichts war. Mit eine guten Anwalt......

Nur gefährliche Körperverletzung? Die Frau hätte tot sein können, versuchter Totschlag finde ich. Aber vielleicht bekommt er ja einen Richter, der eine schwere Kindheit hatte und der ihn trotzdem zu dreieinhalb Jahren verurteilt? Da würde ich schon Verständnis haben, für den Richter.
#73

(17.12.2016, 22:17)messalina schrieb:  Nur gefährliche Körperverletzung? Die Frau hätte tot sein können, versuchter Totschlag finde ich. Aber vielleicht bekommt er ja einen Richter, der eine schwere Kindheit hatte und der ihn trotzdem zu dreieinhalb Jahren verurteilt? Da würde ich schon Verständnis haben, für den Richter.

Ich glaub nicht, dass es zum versuchten Totschlag reicht -nur meine bescheidene Meinung. Erfreulich wäre es jedoch.
Ein "hartes" Urteil würden sich wohl die meisten wünschen, allein die Hoffnung bleibt.
#74

Eine bittere Pille für alle Nazis, dass der Täter kein Asylant war! Aber Osteuropäer geht ja auch gerade noch .....
#75

Ich hoffe, daß die Kaltschnäuzigkeit des Täters (ist auf dem Video gut zu sehen, wie er einfach seine Bierflasche packt und weitergeht) mit berücksichtigt wird.
#76

(18.12.2016, 20:25)Felidae schrieb:  Ich hoffe, daß die Kaltschnäuzigkeit des Täters (ist auf dem Video gut zu sehen, wie er einfach seine Bierflasche packt und weitergeht) mit berücksichtigt wird.

In § 224 StGB steht, dass eine Körperverletzung "mittels eines hinterlistigen Überfalls" mit 10 Jahren bestraft werden kann, ich finde schon, dass es so eine war? [Bild: http://treffpunkt-koenigsplatz.de/attachment.php?aid=79] Da muss man dann gar nicht auf versuchten Totschlag plädieren.

https://dejure.org/gesetze/StGB/224.html 
#77

(18.12.2016, 20:46)Admin schrieb:  Ich würde die Einordnung der Paragraphen, welche hier angewendet werden müssen, den Justizbehörden überlassen. Die haben da mehr Ahnung von der Materie. Yes

Haben die doch schon gemacht, oder? "Der Vorwurf gegen S. lautet derzeit gefährliche Körperverletzung" stand in dem Artikel, das ist doch der § 224 StGB? [Bild: http://treffpunkt-koenigsplatz.de/attachment.php?aid=79]
#78

(17.12.2016, 22:17)messalina schrieb:  Nur gefährliche Körperverletzung? Die Frau hätte tot sein können, versuchter Totschlag finde ich. Aber vielleicht bekommt er ja einen Richter, der eine schwere Kindheit hatte und der ihn trotzdem zu dreieinhalb Jahren verurteilt? Da würde ich schon Verständnis haben, für den Richter.

Nicht übertreiben... . :)

Hätte, könnte, sollte ...

Die Juristen werden ein Urteil finden, das, wie es immer ist, einige in Ordnung finden, andere wiederum nicht.
#79

(18.12.2016, 20:11)Athineos schrieb:  Eine bittere Pille für alle Nazis, dass der Täter kein Asylant war! Aber Osteuropäer geht ja auch gerade noch .....

Och Mann, ist das nicht unter Niveau?
Ich bin immer noch entsetzt über diese Kaltblütigkeit im TV. Egal, woher dieser Drecksack kommt, hoffentlich passt die Strafe!
#80

(18.12.2016, 21:49)pocahontas schrieb:  Och Mann, ist das nicht unter Niveau?
Ich bin immer noch entsetzt über diese Kaltblütigkeit im TV. Egal, woher dieser Drecksack kommt, hoffentlich passt die Strafe!

Wie das?  Denen entgeht doch dadurch einiges an Propaganda und " Wir-haben-es-doch-immer-gesagt " .
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