09.12.2016, 14:25
Ich bezog mich auf das Dilemma des Datenschutzes.... bevor sich wieder jemand nass am Bein fühlt.
(09.12.2016, 10:05)Martin schrieb: Wird auch im verlinkten Video thematisiert. Angeblich dient es dem Opferschutz, wenn das Video nicht sofort auf allen Kanälen zu sehen ist. Dieser Argumentation kann ich mich allerdings nicht anschließen. Wäre dem so, dann könnte man das Gesicht der jungen Frau problemlos verpixeln. Es hat wohl andere Gründe, warum man das Video so lange zurückgehalten hat.
Martin
Zitat:http://www.tagesspiegel.de/berlin/polize...56658.html
Debatte um vorzeitige Veröffentlichung des Videos durch Medien
Das Video, mit dem die Polizei jetzt öffentlich nach den Tätern fahndet, löste bereits eine heftige Debatte aus. Noch vor der Veröffentlichung durch die Polizei waren die Aufnahmen am Mittwoch auf den Internetseiten der "Bild"-Zeitung und der B.Z. zu sehen. Die Polizei selbst wartete nach eigenen Angaben mit der Veröffentlichung auf die richterliche Bewilligung. Diese habe die Staatsanwaltschaft erst am Donnerstag erteilt. Wie das Video in die Redaktionen gelangen konnte, ist bisher unklar. Dass es von eigenen Mitarbeitern weitergegeben worden ist, schließt BVG-Sprecherin Petra Reetz aus.
Im internen Betriebssystem der Polizei soll das Video bereits einsehbar und potenziell für jeden Mitarbeiter zugänglich gewesen sein. Dem Sprecher der Berliner Polizei, Winfrid Wenzel, zufolge hat die Polizei ein Verfahren für den Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz eingeleitet. Es soll rekonstruiert werden, an welcher dienstlichen Stelle das Video an die Redaktionen übermittelt wurde.
(09.12.2016, 14:34)Michl schrieb:
Die Bild und die BZ hatten das Video doch schon vor der Polizei veröffentlicht!
Daten sind nie sicher- ist doch heutzutage kein Problem in Polizeidaten oder in ähnlich geschützte Bereiche einzudringen, oder über "Verbindungen" Zugriff zu bekommen?
Das passiert doch überall?! Das wissen Sie doch auch?!
Es gibt eben (zurecht) Datenschutzrichtlinien.
Polizeiliche Ermittlungen haben andere (oft nachvollziehbare) Standarts.
Nicht desto trotz hoffe ich, daß nun das offiziell freigegebene Video, hilft die Täter zu ermitteln.
(09.12.2016, 15:10)TomTinte schrieb: Ich schieße mich Ihren Wünschen an.
Ohne die Veröffentlichung hätte die Polizei wahrscheinlich keine Chance den Täter zu fassen. Denn nach jetzigen Erkenntnisstand gab es vor der Tat keinerlei Verbindung zwischen Opfer und Täter.
(12.12.2016, 21:20)Felidae schrieb: Es wurde sogar ein Kopfgeld auf den Täter ausgesetzt.
Welt - U-Bahn-Treter
Zitat:Eine Belohnung zur Ergreifung der Täter ist nicht ausgeschrieben. Über die Höhe einer solchen entscheidet die Staatsanwaltschaft. Sie wird allerdings in der Regel nur bei Tötungsdelikten oder bei schwerem Raub ausgeschrieben und liegt bei 5000 bis 10.000 Euro. Im Fall der bei Freiburg ermordeten Joggerin Carolin G. hatte die Staatsanwaltschaft beispielsweise eine Belohnung von 6000 Euro ausgesetzt – hinzu kamen noch 22.000 Euro von privater Seite.
Im Fall der jungen Frau, die auf der Treppe verletzt wurde, war es eine bewusste Entscheidung, darauf zu verzichten: „Wenn die Frau zu Tode gekommen wäre, dann hätte die Sache anders ausgesehen“, erfuhr die „Welt“ aus Justizkreisen.