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Gewalttat in Berliner U-Bahn
#91

(20.12.2016, 14:37)Serge schrieb:  Genau so könnte es gewesen sein, vielleicht kam auch noch eine das Selbstwertgefühl des Täters vernichtende Antwort des Opfers hinzu. Von daher mildernde Umstände :dodgy:

Womit wieder einmal bewiesen wäre, dass Videoüberwachung ein untaugliches Beweismittel ist, weil sie entscheidendes Vorgeschehen nicht vermitteln kann und so einen falschen Eindruck erweckt. Am Ende war es eine verzögerte Notwehrmaßnahme.
#92

(19.12.2016, 09:05)TomTinte schrieb:  Ist denn schon ermittelt worden, ob es vorher der Tat zwischen Opfer und Täter einen Kontakt gab?

Das ist längst durch: Nein.
#93

(20.12.2016, 16:24)Sophie schrieb:  Womit wieder einmal bewiesen wäre, dass Videoüberwachung ein untaugliches Beweismittel ist, weil sie entscheidendes Vorgeschehen nicht vermitteln kann und so einen falschen Eindruck erweckt. Am Ende war es eine verzögerte Notwehrmaßnahme.

Ah ja, sehr kreativ, geradezu verwegen, aber schlussendlich überzeugend!
Der Treter wollte seine verklebten Synapsen mit Bier  etwas lockern, hatte aber dazu noch nicht genug getrunken, weil er einen Defektefektefekt hat, der ihn beim Anblick eines treppab steigenden Rückens an ein traumatisches Erlebnis mit dem Dok erinnert, der mit dem Hammer sich seinem Knie nähert, das dann unwillkürlich ausschlägt.
#94

(20.12.2016, 17:31)leopold schrieb:  Das ist längst durch: Nein.

Der Kontakt muß ja nicht verbal gewesen sein. Stichwort 'Was guckst du?' oder anzügliche Körpersprache wie z.B. 'Effe'.
#95

@ forest: Die verletzte Frau gab an, dass es keinen Kontakt gab. Ich weiß auch nicht, worauf Sie hinaus wollen. Das spielt in diesem Fall keine Rolle.
#96

(20.12.2016, 17:48)leopold schrieb:  @ forest: Die verletzte Frau gab an, dass es keinen Kontakt gab. Ich weiß auch nicht, worauf Sie hinaus wollen. Das spielt in diesem Fall keine Rolle.

Drei Sachen:
1) Was ist unter Kontakt zu verstehen? Eine bestehende Bekanntschaft, ein Wortwechsel? Muß beides nicht sein, also kein Kontakt.
2) Es gibt Körpersprache, ein abschätziger Blick, eine herausfordernde Handbewegung, eine Grimasse usw. und Erwiderung darauf oder betont keine Erwiderung. Läuft vielleicht auch unter 'kein Kontakt'.
3) Worauf ich hinaus will: Irgendwas muß 'eigentlich' gewesen sein, um den Stoß auszulösen. Kann aber auch sein, daß die vier untereinander eine Wette abgesprochen hatten oder sich schlicht einen Jux erlauben wollten oder einen bloßen Zeitvertreib. Ich weiß nichts und behaupte nichts, würde aber gerne wissen von was sowas kommt und stelle Vermutungen an. Natürlich spielen diese keine Rolle, das ändert aber nichts am Ursacheninteresse. Das dürfte das Gericht auch haben.
#97

(20.12.2016, 17:48)leopold schrieb:  @ forest: Die verletzte Frau gab an, dass es keinen Kontakt gab. Ich weiß auch nicht, worauf Sie hinaus wollen. Das spielt in diesem Fall keine Rolle.

Alles nicht so ernst gemeint >>> Humor At
#98

(20.12.2016, 17:31)leopold schrieb:  Das ist längst durch: Nein.

Okay

Das ist mir entgangen.
#99

(20.12.2016, 19:01)forest schrieb:  3) Worauf ich hinaus will: Irgendwas muß 'eigentlich' gewesen sein, um den Stoß auszulösen.

Das kann gut sein? Im Leipzig-Tatort wurde neulich auch eine Frau verfolgt und von hinten niedergeschlagen und totgetreten, weil sie zuvor in der Straßenbahn drei betrunkene Pöbler zurechtgewiesen hatte.

Aber der Tritt war trotzdem heimtückisch und unerwartet.

(20.12.2016, 19:01)forest schrieb:  Drei Sachen:
1) Was ist unter Kontakt zu verstehen? Eine bestehende Bekanntschaft, ein Wortwechsel? Muß beides nicht sein, also kein Kontakt.
2) Es gibt Körpersprache, ein abschätziger Blick, eine herausfordernde Handbewegung, eine Grimasse usw. und Erwiderung darauf oder betont keine Erwiderung. Läuft vielleicht auch unter 'kein Kontakt'.
3) Worauf ich hinaus will: Irgendwas muß 'eigentlich' gewesen sein, um den Stoß auszulösen. Kann aber auch sein, daß die vier untereinander eine Wette abgesprochen hatten oder sich schlicht einen Jux erlauben wollten oder einen bloßen Zeitvertreib. Ich weiß nichts und behaupte nichts, würde aber gerne wissen von was sowas kommt und stelle Vermutungen an. Natürlich spielen diese keine Rolle, das ändert aber nichts am Ursacheninteresse. Das dürfte das Gericht auch haben.

Das Verstörende in diesem Fall scheint ja gerade zu sein, dass es keinen Auslöser gab, der irgendwie nachzuvollziehen wäre. Es scheint die pure und spontane Boshaftigkeit des Täters gewesen zu sein. Nicht ohne Grund wird ja sogar wegen Mordversuchs ermiittelt.
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