07.06.2017, 12:35
(07.06.2017, 12:17)Paul schrieb: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
Daraus:
Zitat:[...] Der Typus der Verbrauchsteuern umfasst danach solche Steuern, die nach ihrem Regelungskonzept den Verbrauch bestimmter Güter des ständigen Bedarfs durch den privaten Endverbraucher belasten sollen und auf Grund eines äußerlich erkennbaren Vorgangs - regelmäßig das Verbringen des Verbrauchsgutes in den allgemeinen Wirtschaftsverkehr - von demjenigen als Steuerschuldner erhoben werden, in dessen Sphäre sich der Vorgang verwirklicht.
War ja klar, dass das nicht klappen konnte. Stellt sich die Frage, warum GG106 nicht ergänzt wurde. Über den Atomausstieg und die Kostenübernahme herrscht doch ein breiter Konsens, oder etwa nicht? Gibt es in neuerer Zeit eigentlich noch Gesetze, die hinterher nicht von den Gerichten kassiert werden? Und schon klafft ein milliardenschweres Loch im Bundeshaushalt.
Martin