14.03.2023, 10:39
(13.03.2023, 14:34)KuP schrieb: Prinzipell richtig, nur was macht den Unterschied aus?
Bei einer Gewaltenteilung Entscheidungen des obersten Gerichts mit einfacher Mehrheit des Parlaments aushebeln zu können hat sicherlich eine gefährliche Komponente.
Nicht umsonst versuchen Autokraten zuallererst die Medien und die Justiz unter ihre Kontrolle zu bringen.
Die Situation in Israel ist aber eine Besondere: Entscheidungen der Politik aber auch der Gerichte können elementare Sicherheitsinteressen des Staates berühren. Sicherheit ist in Israel wiederum gleichbedeutend mit Überleben des Staates. Hintergrund der politischen Bestrebungen ist das Thema Samaria und Judäa, also das sog. Westjordanland. Die Politik möchte die komplette Kontrolle, da dort immer wieder Terroranschläge stattfinden. Die Gerichte könnten dem widersprechen. Im Unterschied zu Deutschland gibt es in Israel kein Grundgesetz, auf das man sich berufen könnte. Am sinnvollsten wäre es wohl, eine Verfassung zu verabschieden, in dem Samaria und Judäa als vollständig zu Israel zugehörig erklärt werden, dann könnten auch Gerichte diesen Anspruch nicht aushebeln. So ähnlich, wie es erinnerlich mal im Grundgesetz der BRD mit der DDR stand, dass auch diese zu Deutschland gehört.
Martin