03.12.2016, 12:53
(03.12.2016, 11:12)Martin schrieb: Als Trump ankündigte, im Falle einer Wahlniederlage die Ordnungsmäßigkeit der Wahldurchführung prüfen zu wollen, hat man ihm Defizite im Demokratieverständnis und eine Beschädigung der Demokratie vorgeworfen. Jetzt macht die Gegenseite genau dies und die Presse spricht plötzlich von "gutem Recht". Aha.
Martin
Ich wiederhole es gerne für Sie noch mehrmals. Der kleine aber durchaus bedeutsame Unterschied bestand darin, dass Trump formulierte, dass er auf jeden Fall die Wahl gewönne und wenn dies nicht der Fall wäre, dies nur mittels Manipulation geschehen sein könne, deswegen er ACHTUNG in Fall seiner Niederlage die Wahl ohne konkreten Verdacht anfechten würde.