30.11.2016, 14:49
Das Partyverbot an Stillen Feiertagen, was es in Bayern gibt, verstößt gegen das Grundgesetz. Ein generelles Verbot ohne Ausnahmen verstößt gegen die Weltanschauungs- und Versammlungsfreiheit.
Der qualifizierten Ruheschutz, was immer das auch genau dann sein soll, ist gerechtigfertigt.
Pressemeldung Bundesverfassungsgericht
Az. 1 BvR 458/10)
Der qualifizierten Ruheschutz, was immer das auch genau dann sein soll, ist gerechtigfertigt.
Pressemeldung Bundesverfassungsgericht
Az. 1 BvR 458/10)