Die MyBB-Forensoftware und somit auch "Treffpunkt Königsplatz" nutzt Cookies
Treffpunkt Königsplatz verwendet Cookies aus funktionellen Gründen der MyBB-Forensoftware welche für eine korrekte Forenfunktion unabdinglich sind. Insbesondere um Deine Login-Informationen zu speichern wenn Du registriert bist und Deinen letzten Besuch wenn Du es nicht bist. Cookies von Treffpunkt Königsplatz speichern auch die spezifischen Themen, die Du gelesen hast und wann diese zum letzten Mal gelesen wurden.

Cookies sind kleine Textdokumente, welche auf Deinem Computer gespeichert werden. Die von Treffpunkt Königsplatz gesetzten Cookies können nur auf dieser Website verwendet werden und stellen in keinster Weise ein Sicherheitsrisiko dar.

Bitte teile uns durch untenstehende Auswahl mit, ob Du die Cookies von Treffpunkt Königsplatz akzeptierst oder ablehnst.
Um alle von Treffpunkt Königsplatz gesetzten Cookies zu löschen (Grundeinstellung herstellen) bitte hier klicken.

Nachstehend die Auflistung der bei Treffpunkt Königsplatz verwendeten Cookies sowie deren Bedeutung.


Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass Dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.
Treffpunkt Königsplatz
(Pavillon vergrößern = mit Maus berühren)
Pavillon

Thema geschlossen

SPD Förster - Fotos von Minderjährigen gefunden

(07.10.2017, 10:50)leopold schrieb:  Interessant wäre auch, ob der Furor von Staatsanwaltschaft und Medien auch so stark gewesen wäre, hätte es sich um einen CSU-Politiker gehandelt.

Also man war da in jüngster Zeit vergleichsweise harsch auch bei CSU-Politikern. Erinnert sei an Tobias Schley und nun dieser Friedhofsbetrügertrupp- angeführt vom ehemaligem Marktschreier, der sich noch zum Vorsitzenden wählen ließ, obwohl, schon gegen ihn ermittelt wurde.

Da waren die Reaktionen der AA schon relativ deutlich.

(07.10.2017, 10:32)Sophie schrieb:  Danke für Deine Ausführungen. Ich sehe es ja an sich ähnlich.

Allerdings ist da schon mehr als die Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Es gibt da ja einen relativ neuen Strafrechtsparagraphen:

§ 201 a StGB  - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Bewehrt mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Nach Abs. 5 kann  der Bildträger mit der Aufnahme eingezogen werden.

Klar Abs. 5 ermächtigt wohl nicht das Opfer. Aber wenn der Eingriff in die Opferrechte noch gegenwärtig ist und nur durch das Ansichnehmen der Speicherkarte eine Veröffentlichung zweifelsfrei verhindert werden kann?

Ich will nicht behaupten, dass es so ist. Mich würde nur eben interessieren WIE die Rechtslage ist. Es fällt mir halt auf, dass der Richter sich die Zeugin zwar heftig zur Brust nimmt, weil sie nicht vor Gericht erscheinen wollte, aber keinen Ton dazu sagt, dass sie den Chip an sich genommen hat.

Öffentliche Berichterstattung über Verbrechen sollen ja regelmäßig den Bürger auch darüber informieren, was er darf und was nicht. Also darf ich jetzt dem Nachbarn, der um den Sichtschutz herum Aufnahmen von mir macht, wie ich mich oben ohne auf meinem Balkon sonne, die Speicherkarte (das Smartphone) abnehmen oder nicht? Ich bin alleine, wenn ich ihn festhalte kann ich nicht die Polizei rufen, wenn ich die Polizei rufe hat er die Speicherkarte ausgetauscht, gelöscht, das Smartphone in den Müll geworfen...

Der § mag neu sein, und er war mir bekannt, aber das ändert nichts an der Sachlage. Die bedrohten Rechtsgüter sind zu geringwertig, um ihr Sonderrechte zu erlauben.

Sie braucht die Polizei, damit die etwas unternimmt. Sie kann sich in der Situation nicht selbst irgendwelche "Not"-Rechte herausnehmen. Das darf man nur, um sich eines akuten Notstands oder Angriffs zu erwehren, also quasi, wenn man sonst in Lebensgefahr wäre oder sich einer solchen erwehren muss. Sobald die Bedrohung oder Gefahr vorbei ist, darf man es nicht mehr. Man darf z.B. einen Angreifer, der schon von einem abgelassen und die Flucht ergriffen hat, keinesfalls von hinten erschießen. Im Moment des Angriffs und von vorne, nicht in den Rücken, wäre es aber unter Umständen straffrei möglich gewesen. Es dreht sich da i.d.R. um wenige Sekunden, die den juristischen Unterschied darstellen.

Die Gefahr war ja schon abgewendet, das Vorhaben vereitelt, als die Frau die Kamera auf dem Stuhl unter den Klamotten entdeckt hat. Da hat sie abgebrochen, wofür er sie bezahlt hatte, und sein Vorhaben war somit gescheitert. Für ihn war der Film, den er eben noch drehen wollte, jetzt total versaut, denn so hatte er sich die Handlung und vor allem das Ende des Films nicht vorgestellt. Auf der anderen Seite war in dem Moment natürlich auch Schluss mit Sonderrechten für sie, spätestens jetzt.

Man darf sich "Not"-Rechte u.U. herausnehmen, aber nur dann, wenn ganz grundsätzliche Rechtsgüter ganz akut in Frage stehen und andere Abhilfe (z.B. durch die Behörden) nicht möglich ist oder zu spät käme. Das Recht auf Eigentum z.B. kann auch so ein Rechtsgut sein. Wenn mir einer einen Halbkilobarren Gold klaut, und ich erwische ihn auf frischer Tat, dann darf ich ihm den Barren gewaltsam entreißen. Und wenn er sich dabei die Nase bricht, ist er selber schuld. Eigentlich. Aber da fängt's schon an, mit der gebrochenen Nase wegen einem Goldbarren. Du musst nur an den falschen Richter geraten, dann bist du in der Verhandlung auf hoher See und darfst dem Dieb am Ende noch Schmerzensgeld zahlen. Und was du tust, muss immer verhältnismäßig sein, sonst hast du von vornherein verloren. Er darf sich nicht die Nase brechen, weil er mir eine Tüte Gummibärchen geklaut hat. Das ist nämlich dann der berüchtigte "Exzess". Irgendwo zwischen der Tüte Gummibärchen und dem halben Kilo Gold liegt die Grenze, die es dir erlaubt, Gewalt notfalls straffrei einzusetzen. Übrigens hast du zwei Verhandlungen zu überstehen, nicht nur eine. Eine strafrechtliche, eventuell, weil du mit der Notwehr übertrieben hast. Und dann noch eine zivilrechtliche, wo es um die Kosten der Behandlung der gebrochenen Nase geht (die Krankenkasse sucht jemanden, der das Krankenhaus an ihrer Stelle bezahlen muss) und eventuell um das Schmerzensgeld, das du an das bemitlleidenswerte Opfer zu bezahlen hast.

Genauer kann man das nicht sagen. Letztlich kommt es auf den Einzelfall und auf den Richter an.

(07.10.2017, 11:10)Sophie schrieb:  Also man war da in jüngster Zeit vergleichsweise harsch auch bei CSU-Politikern. Erinnert sei an Tobias Schley und nun dieser Friedhofsbetrügertrupp- angeführt vom ehemaligem Marktschreier, der sich noch zum Vorsitzenden wählen ließ, obwohl, schon gegen ihn ermittelt wurde.

Da waren die Reaktionen der AA schon relativ deutlich.

Schley ist ein schlechtes Beispiel, der sollte abgeschossen werden. Der hat die Kreise der zeitungsnahen CSU-Oberen gestört.

Ich kann mich nicht erinnern, dass jemals ein Politiker so vernichtet wurde wie Förster, einschließlich der Frauen, die sich mit ihm eingelassen haben. War das für den Rechtsfrieden wirklich nötig?

(07.10.2017, 10:50)leopold schrieb:  Interessant wäre auch, ob der Furor von Staatsanwaltschaft und Medien auch so stark gewesen wäre, hätte es sich um einen CSU-Politiker gehandelt.

Wie ekelhaft ist denn Ihre Frage?!
Sie würden zur Befriedigung Ihres politisch motivierten Interesses
ein paar Opferdamen quälen und unschuldige Kinder  „auf ein lichtempfindliches Medium projizieren“  lassen.
The show must go on!

Sie send wirklich net ganz bacha!

Da,  -----  lesen, erinnern, auch an den anhaltenden Aufschrei (zu Recht) in Presse und Öffentlichkeit.

Als „Schüttel“ Schorsch auffällig geworden war, weil er Jahre lang seine Ehefrau als Wahlkreismitarbeiterin beschäftigt hatte,
er mindestens x-tausend Euro an Sozialversicherungsbeiträgen hinterzogen hatte,
wurde er vom Amtsgericht Augsburg zu X Monaten auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von zig-tausend € verurteilt.

`s war erst 2015, so weit wird Ihre Rückblende schon reichen.

(07.10.2017, 11:08)Sophie schrieb:  Hallo messalina - bei mir kommt das nicht. No 

Da ist das eine ganz seriöse rein juristische Seite. Braucht man halt einen guten Adbloc offenbar.

Ach ja stimmt, ich hatte meinen gerade aus, weil man sonst einige Zeitungen nicht mehr lesen kann. Ich hatte mich nur gewundert, dass die für die potenziellen Spanner, die nach ihrem Strafmaß googeln, gleich die richtige Werbung einblenden Innocent

(07.10.2017, 11:21)Lueginsland schrieb:  Wie ekelhaft ist denn Ihre Frage?!
Sie würden zur Befriedigung Ihres politisch motivierten Interesses
ein paar Opferdamen quälen und unschuldige Kinder  „auf ein lichtempfindliches Medium projizieren“  lassen.
The show must go on!

Nein, würde er natürlich nicht, er fragte nur, wenn in dem nun leider geschehenen Fall, der Protagonist nicht von der SPD sondern von der CSU gewesen wäre (nehme wir doch mal einfach VU) ob dann im selben Umfang und Stil berichtet worden wäre.

(07.10.2017, 11:25)Sophie schrieb:  Nein, würde er natürlich nicht, er fragte nur, wenn in dem nun leider geschehenen Fall, der Protagonist nicht von der SPD sondern von der CSU gewesen wäre (nehme wir doch mal einfach VU) ob dann im selben Umfang und Stil berichtet worden wäre.

Sophie,

ich weiß, dass auch in der Antroposophie Schutzengel eine Rolle spielen.

In diesem Fall ist Dein Schutz für Leopold aber unangebracht.
Leopold ist, wenn man Bemerkungen im Forum verfolgt hat, im Lehramt.
Ehe man lehrt, muss man auch forschen.
Ernsthaft betriebene Unterrichtung bedient sich dabei der Fallstudien.

Und genau eine Vorbereitung dafür unterstelle ich ihm, denn er schreibt: Interessant wäre auch ….

Er möchte doch auch sein Interesse befriedigen und die Fallstudie köchelt, so wie von mir beschrieben.

(07.10.2017, 10:27)forest schrieb:  Das war auch mein erster Verdacht. Man kennt seine Pappenheimer ob Zufall oder nicht.

Man tut jedenfalls, was man kann in Bayern. Das soll uns woanders erst mal jemand nachmachen.

(07.10.2017, 12:28)Lueginsland schrieb:  Sophie,

ich weiß, dass auch in der Antroposophie Schutzengel eine Rolle spielen.

In diesem Fall ist Dein Schutz für Leopold aber unangebracht.
Leopold ist, wenn man Bemerkungen im Forum verfolgt hat, im Lehramt.
Ehe man lehrt, muss man auch forschen.
Ernsthaft betriebene Unterrichtung bedient sich dabei der Fallstudien.

Und genau eine Vorbereitung dafür unterstelle ich ihm, denn er schreibt: Interessant wäre auch ….

Er möchte doch auch sein Interesse befriedigen und die Fallstudie köchelt, so wie von mir beschrieben.

Lieber Lil, er hatte doch die Vergangenheitsform bemüht. Damit war doch klar, dass er nur die Personen gedankllich ausgetauscht haben wollte. Dass es natürlich BÖSE ist, wenn man einen CSU-Politiker mit so etwas in Verbindung bringen will, das ist aus Sicht eines CSU-Fans verständlich. Tongue

Thema geschlossen


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Letzter Beitrag von Martin
29.07.2023, 11:45
Letzter Beitrag von Martin
15.05.2023, 11:38

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste