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SPD Förster - Fotos von Minderjährigen gefunden

(07.10.2017, 09:27)Klartexter schrieb:  
Was mir persönlich aufstößt ist die ganze Berichterstattung der Medien im Fall Förster. Nicht nur, dass bis in die kleinste Einzelheit Details berichtet werden, man hat auch von Anfang an stets den vollen Namen genannt.

Wäre Linus F. besser gewesen, ein Abgeordneter des bayerischen Landtags von der SPD?
Person des öffentlichen Lebens - muß doch einem Klartexter nicht gesagt werden. Zwinker 
Angenehm überrascht bin ich von diesem Forum, das die ihm vorgeworfenen Taten nicht bis zum Exzess ausgeweidet hat.


Zitat:PuK

Man fragt sich auch unwillkürlich, ob das Gericht die Verhandlung wirklich ausgerechnet so kurz vor der Bundestagswahl terminieren musste... War ja alles schon eine Weile her, und drei Wochen später hätte es die Verhandlung auch noch getan.

Das war auch mein erster Verdacht. Man kennt seine Pappenheimer ob Zufall oder nicht.

(07.10.2017, 07:42)PuK schrieb:  Das darf sie natürlich nicht. Alles, was sie selbst tun kann, wäre ein Notwehr- oder beser Notselbsthilfeexzess. Sie muss die Polizei anrufen, nur die kann ihr in dem Moment helfen. Weil er natürlich etwas falsch gemacht hat, aber betroffen ist im Prinzip "nur" ihr Recht auf das eigene Bild. Es geht ja in dem Moment noch nicht einmal um Veröffentlichung der Aufnahme, sondern die befindet sich immer noch im Speicherchip und er hat sie noch nicht ins Internet hochgeladen und bisher auch keine Anstalten dazu gemacht.

Sie wurde also zwar in ihren Rechten beeinträchtigt und er durfte das nicht ohne ihr Einverständnis. Aber das rechtfertigt noch keine Selbsthilfe und schon gar keine Notwehr. Sie muss sich nicht akut eines körperlichen Angriffs erwehren und das betroffene Rechtsgut "Recht auf das eigene Bild" hängt nicht so hoch, dass ihr das das Recht geben würde, ihrerseits ungestraft das Gesetz zu übertreten. Man darf nun mal keine Speicherchips eigenmächtig "sicherstellen", die in fremden Kameras stecken.  Das darf nur die Polizei bei begründetem Verdacht auf eine Straftat oder *seufz* wegen der bekannten und äußerst beliebten "Gefahr im Verzug".

Ich hätte sie halt gefragt, ob ich den Vorgang filmen darf. Hätte vermutlich einen oder zwei Scheine extra gekostet, schließlich haben wir es mit einer Prostituierten zu tun. Jeder Sonderwunsch kostet extra, aber wenn es möglich ist, macht das Mädel das normalerweise auch noch. Natürlich gegen den obligatorischen kleinen Aufpreis. Handelseinig könnte man sich also ziemlich sicher werden, gerade weil es eine Prostituierte ist. Sie verkauft ihren Körper an zahlungskräftige fremde Männer, also verkauft sie ihnen sehr wahrscheinlich auch bewegte Bilder davon. Es ist alles nur eine Preisfrage, und man muss natürlich vorher fragen. Nur wäre dann vermutlich der Reiz der Heimlichkeit und des Verbotenen weg. Dann prickelt das Video nicht mehr beim Anschauen, könnte ich mir vorstellen. Wenn man dafür bezahlt, entwertet man es im selben Moment. Das klingt zwar paradox, aber Sex ist nicht rational. Und diese Art von Mann funktioniert genau wie wir mit 13 oder 14, als wir uns in der Kiesgrube oder am Waldrand versteckten, um heimlich zu rauchen. Hätten wir es gedurft, wäre es uninteressant gewesen. Der Reiz lag im Heimlichen und im Verbotenen. Normalerweise sollte man das nach der Pubertät überstanden haben. Mit der Kinderpornographie das Selbe.  Der ist nicht pädophil, der Gutachter hat recht. Aber das ist alles so schön verboten, und man muss es heimlich konsumieren.  

Eigentlich gehörte er nach Jugendstrafrecht verurteilt*. Der ist nicht kriminell, der ist einfach in seiner Entwicklung zum Mann in der Vorpubertät stecken geblieben. So einer kann einem eigentlich nur leid tun.  

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Und beachten Sie: Auch dort kostet jeder Sonderwunsch extra, und die Preise sind in der Kanzlei ähnlich hoch wie im Bordell. Aber er stellt einem eine Rechnung aus, hinterher, und will nicht vorher Bargeld. Das unterscheidet ihn von der Prostituierten.
___
* Wurde er aber nicht, obwohl die Verhandlung vor der Jugendkammer war.  Das Gericht war zwar ein Jugendgericht, wegen der KiPo, aber es hat natürlich in Bezug auf den Angeklagten das Erwachsenenstrafrecht angewendet, weil Jugendstrafrecht aufgrund des Alters des Angeklagten zum Tatzeitpunkt nicht anwendbar war.

Danke für Deine Ausführungen. Ich sehe es ja an sich ähnlich.

Allerdings ist da schon mehr als die Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Es gibt da ja einen relativ neuen Strafrechtsparagraphen:

§ 201 a StGB  - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Bewehrt mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Nach Abs. 5 kann der Bildträger mit der Aufnahme eingezogen werden.

Klar Abs. 5 ermächtigt wohl nicht das Opfer. Aber wenn der Eingriff in die Opferrechte noch gegenwärtig ist und nur durch das Ansichnehmen der Speicherkarte eine Veröffentlichung zweifelsfrei verhindert werden kann?

Ich will nicht behaupten, dass es so ist. Mich würde nur eben interessieren WIE die Rechtslage ist. Es fällt mir halt auf, dass der Richter sich die Zeugin zwar heftig zur Brust nimmt, weil sie nicht vor Gericht erscheinen wollte, aber keinen Ton dazu sagt, dass sie den Chip an sich genommen hat.

Öffentliche Berichterstattung über Verbrechen sollen ja regelmäßig den Bürger auch darüber informieren, was er darf und was nicht. Also darf ich jetzt dem Nachbarn, der um den Sichtschutz herum Aufnahmen von mir macht, wie ich mich oben ohne auf meinem Balkon sonne, die Speicherkarte (das Smartphone) abnehmen oder nicht? Ich bin alleine, wenn ich ihn festhalte kann ich nicht die Polizei rufen, wenn ich die Polizei rufe hat er die Speicherkarte ausgetauscht, gelöscht, das Smartphone in den Müll geworfen...

(07.10.2017, 10:11)Sophie schrieb:  Nacktbilder von ihr machte und drohte diese ihrer Familie in Kabul zu schicken, was für sie evtl. einen sog. Ehrenmord hätte bedeuten können,


Eigentlich müsste ja genau dieser kulturbedingte Umstand total strafverschärfend wirken, oder? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ] So wie umgekehrt "Ehren"-Delikte strafmildernd, weil man sich ja immer bemüht, die kulturellen Eigenheiten bei der Motivlage zu berücksichtigen.

Aber nein, da wird genau umgekehrt gedacht und unsere Kultur zugrunde gelegt, der Mama ein Handyfoto der Tochter zu schicken ist ja wohl ganz harmlos. Ich fasse es nicht. So 5 bis 7 Jahre wären für mich da angemessen gewesen.

(07.10.2017, 10:35)messalina schrieb:  Eigentlich müsste ja genau dieser kulturbedingte Umstand total strafverschärfend wirken, oder? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ] So wie umgekehrt "Ehren"-Delikte strafmildernd, weil man sich ja immer bemüht, die kulturellen Eigenheiten bei der Motivlage zu berücksichtigen.

Aber nein, da wird genau umgekehrt gedacht und unsere Kultur zugrunde gelegt, der Mama ein Handyfoto der Tochter zu schicken ist ja wohl ganz harmlos. Ich fasse es nicht. So 5 bis 7 Jahre wären für mich da angemessen gewesen.

Dafür gibt es inzwischen übrigens einen eigenen Fred:
https://treffpunkt-koenigsplatz.de/showt...p?tid=1595

Martin

(07.10.2017, 10:35)messalina schrieb:  Eigentlich müsste ja genau dieser kulturbedingte Umstand total strafverschärfend wirken, oder? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ] So wie umgekehrt "Ehren"-Delikte strafmildernd, weil man sich ja immer bemüht, die kulturellen Eigenheiten bei der Motivlage zu berücksichtigen.

Aber nein, da wird genau umgekehrt gedacht und unsere Kultur zugrunde gelegt, der Mama ein Handyfoto der Tochter zu schicken ist ja wohl ganz harmlos. Ich fasse es nicht. So 5 bis 7 Jahre wären für mich da angemessen gewesen.

Das Urteil, wieder mal durch eine 'Verfahrensabsprache' zustande gekommen, ist völlig unverständlich. Man wollte der Frau eine Aussage ersparen. WARUM - das Filmmaterial lag doch vor?

(07.10.2017, 10:21)Sophie schrieb:  Was würde Ihnen denn vorschweben? Und wie wollen Sie dann noch zu weitaus gravierenderen Tatbeständen differenzieren?

Die Forderung des Staatsanwaltes im Urteil hätte mir ausgereicht. Daß Urteile sehr unterschiedlich oder zu lasch ausfallen gefällt mir auch nicht, da wünsche ich mir schon seit Jahren eine härtere Vorgehensweise, vor allem vergleichbare Strafen. Sind  Prostituirte im Spiel fallen die Urteile gegen Täter oft niedrig aus und kaum jemanden stört das, Wehe aber es ist die Frau von nebenan betroffen, da kocht die Volksseele.

(07.10.2017, 10:11)Sophie schrieb:  Ich habe das ganz ähnlich empfunden. Vor allem war die Absicht, mit dem Fall möglichst viel Klickzahlen zu erzeugen, überdeutlich. Und der 'Ton' der Artikel von Herrn Wolf-Sabinsky war so gehalten, dass ich immer den Eindruck hatte, es stecke auch eine persönliche Abrechnung dahinter. Vllt. hat Förster ihm ja mal die Freundin ausgespannt. Journalistisch distanziert war das jedenfalls nicht.

Interessant wäre auch, ob der Furor von Staatsanwaltschaft und Medien auch so stark gewesen wäre, hätte es sich um einen CSU-Politiker gehandelt.

(07.10.2017, 10:32)Sophie schrieb:  § 201 a StGB  - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Bewehrt mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

Der Paragraf wird wohl hauptsächlich von 50+ gegoogelt? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ] Jedenfalls blenden die entsprechende Werbung ein, Helmut-Schmidt-Gedenkmünzen, Gleitsichtbrillen und Asian Girls. Oder ist das jetzt die Werbung, die Anwälte gerne kucken?

   

(07.10.2017, 09:27)Klartexter schrieb:  
Was mir persönlich aufstößt ist die ganze Berichterstattung der Medien im Fall Förster. Nicht nur, dass bis in die kleinste Einzelheit Details berichtet werden, man hat auch von Anfang an stets den vollen Namen genannt. Das Verhalten von Förster war sicher rechtlich gesehen nicht korrekt, aber wenn ich derzeit in der Zeitung über den Mordprozess an den zwei Frauen in Hirblingen lese, dann wird der mutmaßliche Täter nur mit Waldemar N. genannt. Ein mutmaßlicher Mörder hat scheinbar mehr Persönlichkeitsrechte als ein Sextäter. Da stören die Wiederholungen des Hinweises schon kaum noch, dass die Opfer ein lesbisches Paar waren.

Was Ihnen aufstößt, hat auch mich die ganze Zeit gewaltig gestört. Mehrmalige, ellenlange Berichterstattung und Fotos, die gesondert kommentiert waren,
wie sehr doch dessen Erscheinungsbild während der Untersuchungshaft gelitten habe. Ja da wennst ma net gehst .....

Und jetzt stößt mir auf (nicht vergleich bar mit vorigem)....

Ich fang mal so an: Heute Früh aufm Weg zum Bäcker, die Vorfreude auf die knusprige Brezn ist groß.
Kommt mir auf dem Fußweg, natürlich auch noch in falscher Fahrtrichtung, so ein Arschmleuchter entgegen, drängt mich förmlich zur Seite.
Mir schwillt der Kamm über dieses nicht korrekte Handeln (habe meinen Mund gehalten, Schwellung am Kamm ist weg, morgen mach mer trotz Regen a Bergtour....)

Und jetzt dieser Linus: Er habe sich auch nicht korrekt verhalten, schreiben Sie.
Das ist in etwa die Liga: ungebührend, nicht angebracht, comme il faut (sagt der Angeber), ja mei (sagt der Datschiburger.)

L. hat sich abscheulich, hinterhältig und strafwürdig verhalten und wird zu Recht und
hoffentlich angemessen bestraft (was immer angemessen ist).

(07.10.2017, 10:53)messalina schrieb:  Der Paragraf wird wohl hauptsächlich von 50+ gegoogelt? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ] Jedenfalls blenden die entsprechende Werbung ein, Helmut-Schmidt-Gedenkmünzen, Gleitsichtbrillen und Asian Girls. Oder ist das jetzt die Werbung, die Anwälte gerne kucken?

Hallo messalina - bei mir kommt das nicht. No 

Da ist das eine ganz seriöse rein juristische Seite. Braucht man halt einen guten Adbloc offenbar.
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