06.08.2018, 13:33
(06.08.2018, 10:50)Bogdan schrieb: 1. Lebenfütterung ist grundsätzlich gemäß Tierschutzgesetz §1 verboten. Daran halten sich die Zoos in Deutschland.
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Gleiches trifft für die Spinnen zu.
2. Mehlwürmer und Co. werden auch lebend zum Beispiel an die Erdmännchen verfüttert.
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1. [Bild: https://scontent.fmuc4-1.fna.fbcdn.net/v...e=5BD2C866 ]
2. Da werden sich die Erdwürmer und Mehlmännchen aber freuen oder doch eher die Spinnen?