(19.11.2016, 14:18)PuK schrieb: Jepp.
Ich gratuliere übrigens zur Genesung. Oder auch nur zum Funknetz im KH, dass du verbotenerweise unter der Bettecke (Schwester: "Hilfe, die ganzen empfindlichen Geräte hier! Die gehen alle kaputt, wenn man in 5 km Umkreis an einem Handy auch nur den Akku auflädt! Doch, wirklich!") benutzt. :)
Danke.
Die Situation ist in der Herzklinik der Uniklinik Düsseldorf dahingehend gelöst, man hat dafür Screen, Terminal mit TV-, Netzzugriff und Telefon am Bett.
Die Erwartung an eine Behörde, ihr eigenes Versagen durch erbrachten Nachweis einzugestehen, wird wohl nie erfüllt werden. Es wird deshalb dringend erforderlich sein, das Verhalten des Bundesstaatsanwalts einer externen strafrechtlichen Würdigung zuzuführen. Nur....von wem?
Strafvereitlung, Rechtsbeugung, Beweismittelunterdrückung, Untreue.......Bildung und Unterstützung einer kriminellen Vereinigung.....Nötigung, Verabredung zum Begehen von Straftaten, Beihilfe zum Mord......
Es ist wie beim Zurückhalten der Selektorenliste, die Wahrheit würde ein so abartiges Bild unserer landesverräterischen Administration und der politischen Kaste offenbaren, dass es schlicht staatsgefährdend wäre.
Dann würden sich die "empörten Bürger" weniger gegen Ausländer aufhetzen lassen, sondern mit Knüppeln die "Mannequin"-Arbeitsweise in Deutschen Ämtern beenden.