22.07.2017, 20:29
(22.07.2017, 14:55)forest schrieb: Geh-now!
Wie kann eine öffentlich-rechtliche Person wie die Stadt einen privatrechtlichen Vertrag abschließen, bei dem der Souverän keiner mehr ist? Insbesondere, wenn es um eine sehr öffentliche Angelegenheit wie diesen mitten in der Öffentlichkeit stehenden Turm handelt? Bitte nicht als Prinzipienreiterei verstehen, es ist eine Fundamentalfrage.
Natürlich ist immer einer dagegen, aber es ist doch 'unser' Turm, und da hätte man schon mal fragen können. Bei der Diskussion ginge es nur über die übliche Geschmacksfrage, aber sie hätte kein Gschmäckle von Selbstherrlichkeit und plötzlichem Faktenschaffen, und darum gehts ja eigentlich. So - etwas - darf - nicht - durchgehen!
Und das schreit nach Exempel! zumindest in meinen Ohren ohrenbetäubend
Eine Kommune kann wie der Stadt natürlich auch privatrechtlich handeln. Zum Beispiel wenn sie für die Verwaltung einkauft. Oder auch, wenn sie Grundstücke verpachtet, oder Gebäude vermietet. Das sind keine hoheitlichen Akte und nennt sich fiskalisches Handeln.
Auf privatrechtliches Handeln der Kommune hat der Bürger aber keine Zugriff, weil es eben nicht öffentlich-rechtlich ist.
Soll heißen, den Beschluss des Stadtrats hätte man verhindern können, ist aber der Vertrag geschlossen, is rum ums Eck.
Hab nix Besseres gefunden:
http://www.juraforum.de/lexikon/fiskalisches-handeln
In quer kam mal ein Beispiel eines Parkplatzes, den die Stadt umwidmen wollte. Gab es große Proteste - dann hat sie ihn verpachtet. Ällerbätsch.